Page 25 - Port of Hamburg Magazine - 02.18
P. 25

    GREEN PORT ■
                                                                                                                                          Ladung wird gelöscht
Ballastwasser wird aufgenommen
Laderaum komplett geleert
Ballastwasser-Tanks gefüllt
Aufnahme von Ladung
blassen von Ballastwasser
Laderaum komplett gefüllt
Ballastwasser-Tanks leer
Mit Ballastwasser können Organismen
in andere Regionen verschleppt werden. Einige von ihnen kön- nen invasive Arten sein, die die Ökosysteme in ihrer neuen Umgebung empfindlich beeinflus- sen können
                                                                                                     A
                          Ballastwasser-Übereinkommen:
Meilenstein für den Schutz der Meeresumwelt
Der weltweite Transport von Gütern aller Art mit dem Seeschiff führt auch dazu, dass mit dem aufgenomme- nen Ballastwasser in den Schiffstanks Organismen mittransportiert werden, die auf keiner Ladeliste vermerkt sind und als blinde Passagiere an Punkten dieser Erde landen, die nicht zu ihrem ursprünglichen Lebensumfeld zu zählen sind.
   Es ist wirklich erstaunlich, was Wissenschaftler fest- stellten: Als eine der Hauptursachen für die globale Ver- schleppung von Arten gilt der für die Schifffahrt unver- zichtbare Vorgang der Aufnahme und Abgabe von Ballastwasser. Mit Ballastwasser wird die Stabilität ei- nes Schiffs sichergestellt, das je nach Ladungszustand Gewichtsänderungen aufweist, die zum Beispiel beim Be- und Entladen auszugleichen sind. Als in Deutsch- land bekanntes Beispiel einer solchen „illegalen“ Ein- wanderung gilt die „Chinesische Wollhandkrabbe“, die bereits im frühen 20. Jahrhundert mit dem Ballastwas- ser von Handelsschiffen aus Asien nach Europa mitge- bracht wurde und sich inzwischen weit verbreitet hat. Für diese Krabbe sind die Lebensbedingungen in Euro- pa so günstig, dass man sie inzwischen auch schon in Flüssen vorfindet. Aber auch Algen, Muscheln, Fische und andere Organismengruppen kommen mit dem Bal- lastwasser in für sie bisher nicht genutzte Lebensräume und verändern damit diese.
Um diese unkontrollierte Verschleppung gebietsfrem- der Arten an Bord von Seeschiffen zukünftig einzudäm- men und möglichst zu verhindern, hat die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) bereits im Jahr 2004 das Internationale Übereinkommen zur Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen verabschiedet. Nach 13 Jahren, mit vielen Verhandlungen innerhalb der IMO Mitgliedsstaaten, ist Anfang September 2017 das Ballastwasser-Überein- kommen erfreulicherweise in Kraft getreten. Das Über- einkommen gibt unter anderem Einleitbedingungen für Ballastwasser vor und beendet damit die bisher übliche unkontrollierte Abgabe von Ballastwasser. Langfristig werden die meisten Schiffe Ballastwasser-Behand- lungssysteme installieren, um das Ballastwasser vor Abgabe in die Meeresumwelt entsprechend behandeln zu können. Dabei werden sowohl physikalische Verfah- ren, wie beispielsweise die Bestrahlung mit UV-Licht, als auch chemische Verfahren, unter anderem durch die Benutzung von Ozon oder Chlor, eingesetzt werden, um die im Ballastwasser enthaltenen Organismen abzutö- ten. In Ergänzung wird sehr oft eine mechanische Reini- gung, zum Beispiel mit Filtern, dem eigentlichen Be- handlungssystem vorgeschaltet.
Für die Präsidentin des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Monika Breuch-Moritz, ist das Ballastwasser-Übereinkommen ein Meilenstein für den marinen Umweltschutz. „Mit Ballastwasser können Or- ganismen in andere Regionen verschleppt werden. Eini- ge von ihnen können invasive Arten sein, die die Ökosys- teme in ihrer neuen Umgebung empfindlich beeinflussen können. Mit dem Ballastwasser-Übereinkommen wird die Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser in der Schifffahrt festgelegt, um die Einschleppung von schädli- chen Wasserorganismen und Krankheitserregern auf ein Mindestmaß zu verringern, beziehungsweise auszu- schließen“, erläutert Monika Breuch-Moritz.
Die seit September 2017 geltenden Regeln geben vor, dass Ballastwasser vor der Abgabe in die Meeresumwelt nur eingeleitet werden darf, wenn es den jeweils für das Schiff vorgeschriebenen Standard erreicht. Auch wenn es noch eine Übergangszeit hinsichtlich Einhaltung der strengen D-2-Standards gibt, müssen bereits alle Schiffs- neubauten diesen einhalten. In Deutschland wurde das internationale Ballastwasser-Übereinkommen bereits mit dem Ballastwasser-Gesetz und der See-Umweltverhal- tensordnung umgesetzt. ■
Detaillierte Informationen finden sich unter: www.deutsche-flagge.de/de/faq/umweltschutz.
Die Chinesische Wollhandkrabbe wurde bereits im frühen 20. Jahrhundert von Asien nach Europa einge- schleppt
  Port of Hamburg Magazine | Juni 2018 | 25













































































   23   24   25   26   27