Page 20 - Hafen Hamburg | Broschüre | Port of Hamburg Magazine 1.2021
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■ GRÜNE LOGISTIK
 20 | Port of Hamburg Magazine | März 2021
 „Für die Anwenderseite müssen Skalierungs- und Einsatzpotenziale präzisiert werden, damit die betreffen- den Unternehmen grünen Wasserstoff auch wirtschaft- lich einsetzen können.“
Peter Lindlahr, Geschäftsführer bei hy Solutions
Packhäuser und Kollegen und ergänzt: „Gerade auch bei deren Vermarktung sollten dann unbedingt beste- hende Ausschreibungspflichten nach Vergaberecht, Kartellrecht und Beihilferecht beachtet werden.“
Ein politisch willkommenes Projekt könnte jetzt am stillgelegten Kohlekraftwerk Moorburg entstehen. Die Unternehmen Shell, Mitsubishi Heavy Industries, Vattenfall und die kommunale Wärme Hamburg pla- nen, wie sie künftig gemeinsam Wasserstoff aus Wind- und Solarkraft am Standort Moorburg gewin- nen könnten. Die Voraussetzungen dafür sehen gut aus. Das Kraftwerk ist an das nationale 380.000 Volt Übertragungsnetz als auch an das 110.000 Volt-Netz der Stadt Hamburg angeschlossen. Zudem können Schiffe hier direkt anlegen. So planen die vier Akteu- re einen Green Energy Hub. Er soll einen Elektroly- seur mit einer noch skalierbaren 100 Megawatt Leistung erhalten. Zudem soll untersucht werden, ob das Gelände für eine Energieerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien genutzt werden kann. Auch über Speichermöglichkeiten und künftige Logistik- ketten wollen die Unternehmen nachdenken. Wenn alles gut läuft, könnte es 2025 losgehen. Dann könn-
„Das Thema Wasserstoff ist endlich aus seiner
Nische herausgetreten.“
Michael Westhagemann, Senator für Wirtschaft und Innovation der Hansestadt Hamburg
te die gesamte Wasserstoff-Wertschöpfungskette von der Erzeugung über die Speicherung und den Transport abgebildet werden.
Doch bevor es soweit ist, stellen sich noch einige pla- nungs- und genehmigungsrechtliche Fragen, die mög- lichst bald auch von der gesetzlichen Seite angegan- gen werden müssen. „Der Gesetzgeber sollte möglichst schnell Rechtssicherheit schaffen. Dafür sollten Sicherheitsstandards definiert werden. Zudem bedarf es einer klaren Einordnung von Wasserstoffan- lagen in die bestehenden Rechts- und Planungsvor- schriften“, sagt Christian Kahle, Rechtsanwalt und
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