Auswirkungen von COVID-19 auf den Hamburger Hafen und die Verkehrs- und Logistikwirtschaft
Das Coronavirus dominiert zurzeit das weltweite Geschehen. Eine neue Situation, auf die sich alle einstellen müssen. Auch der Hamburger Hafen, seine wichtigen Märkte im In- und Ausland sowie die Transport- und Logistikabläufe bekommen die Auswirkungen von COVID-19 zu spüren. Hafen Hamburg Marketing (HHM) sammelt alle Neuigkeiten in Zusammenarbeit mit den weltweiten Repräsentanzen, Mitgliedern und Partnern, um die Hafenkunden und die Öffentlichkeit auf dem Laufenden zu halten.
Zur weiteren Information empfehlen wir Ihnen auch www.hamburg.de/coronavirus sowie Hashtag #CoronaHH
Staatliche finanzielle Hilfen
Hilfen für Unternehmen
Mitteilung der Europäischen Kommission
Die Europäische Kommission hat am 22.03.2020 zwei Beihilferegelungen genehmigt,mit denen Deutschland seine Wirtschaft infolge des Ausbruchs des Coronavirus zu unterstützen beabsichtigt. Die von Deutschland angemeldeten Regelungen wurden auf der Grundlage des von der Kommission am 19. März 2020 erlassenen Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19 erlassen.
Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld
Unternehmen können aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Corona-Virus Kurzarbeit anrodnen und für die Beschäftigten Kurzarbeitergeld beartragen.
Die Bundesregierung spannt einen weiteren umfassenden Schutzschirm für den Mittelstand angesichts der Herausforderungen der Corona-Krise. Auf Basis des am 03.04.2020 von der EU-Kommission veröffentlichten angepassten Beihilfenrahmens (sog. Temporary Framework) führt die Bundesregierung umfassende KfW-Schnellkredite für den Mittelstand ein.
Mitteilung der Europäischen Kommission
Die Europäische Kommission hat am 22.03.2020 zwei Beihilferegelungen genehmigt,mit denen Deutschland seine Wirtschaft infolge des Ausbruchs des Coronavirus zu unterstützen beabsichtigt. Die von Deutschland angemeldeten Regelungen wurden auf der Grundlage des von der Kommission am 19. März 2020 erlassenen Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19 erlassen.
Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld
Unternehmen können aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Corona-Virus Kurzarbeit anrodnen und für die Beschäftigten Kurzarbeitergeld beartragen.
Hier geht es zu den Fragen und Antworten
Die Bundesregierung spannt einen weiteren umfassenden Schutzschirm für den Mittelstand angesichts der Herausforderungen der Corona-Krise. Auf Basis des am 03.04.2020 von der EU-Kommission veröffentlichten angepassten Beihilfenrahmens (sog. Temporary Framework) führt die Bundesregierung umfassende KfW-Schnellkredite für den Mittelstand ein.
Finanzielle Hilfen für Hamburger Unternehmen
Reduktion von Abschlagzahlungen bei öffentlichen Versorgern
Um unzumutbare Härten abzumildern, bieten öffentliche Versorger Gewerbe- und Geschäftskunden an, die monatlichen Abschläge unkompliziert zu reduzieren und sie an gegebenenfalls veränderte Verbräuche anzupassen. Auch das Stunden einzelner Rechnungsbeträge auf die kommende Jahresabrechnung ist in Fällen besonderer Härte möglich.
HAMBURG WASSER
Kundenservices: Telefon: 040 7888 2222 oder E-Mail: servicecenter@hamburgwasser.deÄnderungen der Abschlagshöhe auch bequem über das Kundenportal von HAMBURG WASSER
HAMBURG ENERGIE
Kundenservice: Telefon: 040 3344 1010 oder E-Mail: kundenservice@hamburgenergie.deWärme Hamburg
Kundenservice: Telefon: 040 6396 7755 oder info@waerme.hamburg
Stadtreinigung Hamburg
Reduzierung der Abfuhrhäufigkeit oder zweimonatige Aussetzung
Kundenservice: Telefon: 040 25760
Für Unternehmerinnen und Unternehmer mit Fragen zu möglichen Förderungen, Hilfsangeboten, Kurzarbeit wurden nun zusätzlich branchenspezifische Hotlines und E-Mailadressen in der Wirtschaftsbehörde eingerichtet. Die Telefone sind montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr zu erreichen.
- Industrie:
Telefon: 040 - 428 41-3637, E-Mail: unternehmenshilfen.industrie@bwvi.hamburg.de - Hafen, Schifffahrt und Logistik:
Telefon:040 - 428 41-3512, E-Mail: unternehmenshilfen.logistik@bwvi.hamburg.de - Einzelhandel:
Telefon:040 - 428 41-1648, E-Mail: unternehmenshilfen.einzelhandel@bwvi.hamburg.de - KMU:
Telefon: 040 - 428 41-1497, E-Mail: unternehmenshilfen.kmu@hamburg.de - Gastronomie, Hotel, Tourismus:
Telefon: 040 - 428 41-1367, E-Mail: unternehmenshilfen.tourismus@bwvi.hamburg.de - Agrar:
Telefon: 040 - 428 41-3542, E-Mail: Unternehmenshilfen.agrar@bwvi.hamburg.de
Weiterhin bestehen die bereits bekannten Hotlinenummern:
040 42841 1497 sowie 040 42841 1648Die Freie und Hansestadt Hamburg bietet im Rahmen des „Hamburger Schutzschirms für Corona-geschädigte Unternehmen und Institutionen“ mit finanzieller Unterstützung des Bundes einen Zuschuss für betroffene Solo-Selbständige, Freiberufler sowie kleine und mittlere Betriebe aus Hamburg.
Hier geht es zur IFB Hamburg
Erklärung zur Antragstellung für die Hamburger Corona Soforthilfe, Video
Der Senat beschließt Härtefall-Finanzierung für Unternehmen in Not ab Mai 2021. Für den Hamburger Härtefallfonds wird es zwei Antragswege bzw. Module geben:
1. Wie auch bei den Überbrückungshilfen des Bundes über prüfende Dritte
Zielgruppe: (gemeinnützige) Unternehmen und Soloselbstständige mit Hauptsitz bzw. Hauptwohnsitz in Hamburg, die coronabedingt in existenzielle wirtschaftliche Not geraten sind und bisher nicht von den Hilfen des Bundes und der Länder profitieren konnten.
Die Förderhöhe orientiert sich an den Bundeshilfen, insbesondere an den förderfähigen Fixkosten und soll in der Regel 100.000 Euro nicht übersteigen.
2. Direktantragsstellung für Soloselbständige
Zielgruppe: Zusätzlich soll Soloselbstständigen mit Hauptwohnsitz in Hamburg, die coronabedingt in existenzielle wirtschaftliche Not geraten sind und bisher nicht von den Hilfen des Bundes und der Länder profitieren konnten auch eine direkte Antragsmöglichkeit angeboten werden.
Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent eines Referenzumsatzes, maximal bis zu 7.500 Euro.
Die Antragsstellung soll Anfang Mai über das Portal www.haertefallhilfen.de sowie über die Website der IFB Hamburg, www.ifbhh.de, möglich sein.
Reduktion von Abschlagzahlungen bei öffentlichen Versorgern
Um unzumutbare Härten abzumildern, bieten öffentliche Versorger Gewerbe- und Geschäftskunden an, die monatlichen Abschläge unkompliziert zu reduzieren und sie an gegebenenfalls veränderte Verbräuche anzupassen. Auch das Stunden einzelner Rechnungsbeträge auf die kommende Jahresabrechnung ist in Fällen besonderer Härte möglich.
HAMBURG WASSER
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HAMBURG ENERGIE
Kundenservice: Telefon: 040 3344 1010 oder E-Mail: kundenservice@hamburgenergie.deWärme Hamburg
Kundenservice: Telefon: 040 6396 7755 oder info@waerme.hamburg
Stadtreinigung Hamburg
Reduzierung der Abfuhrhäufigkeit oder zweimonatige Aussetzung
Kundenservice: Telefon: 040 25760
Für Unternehmerinnen und Unternehmer mit Fragen zu möglichen Förderungen, Hilfsangeboten, Kurzarbeit wurden nun zusätzlich branchenspezifische Hotlines und E-Mailadressen in der Wirtschaftsbehörde eingerichtet. Die Telefone sind montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr zu erreichen.
- Industrie:
Telefon: 040 - 428 41-3637, E-Mail: unternehmenshilfen.industrie@bwvi.hamburg.de - Hafen, Schifffahrt und Logistik:
Telefon:040 - 428 41-3512, E-Mail: unternehmenshilfen.logistik@bwvi.hamburg.de - Einzelhandel:
Telefon:040 - 428 41-1648, E-Mail: unternehmenshilfen.einzelhandel@bwvi.hamburg.de - KMU:
Telefon: 040 - 428 41-1497, E-Mail: unternehmenshilfen.kmu@hamburg.de - Gastronomie, Hotel, Tourismus:
Telefon: 040 - 428 41-1367, E-Mail: unternehmenshilfen.tourismus@bwvi.hamburg.de - Agrar:
Telefon: 040 - 428 41-3542, E-Mail: Unternehmenshilfen.agrar@bwvi.hamburg.de
Weiterhin bestehen die bereits bekannten Hotlinenummern:
040 42841 1497 sowie 040 42841 1648Die Freie und Hansestadt Hamburg bietet im Rahmen des „Hamburger Schutzschirms für Corona-geschädigte Unternehmen und Institutionen“ mit finanzieller Unterstützung des Bundes einen Zuschuss für betroffene Solo-Selbständige, Freiberufler sowie kleine und mittlere Betriebe aus Hamburg.
Hier geht es zur IFB Hamburg
Erklärung zur Antragstellung für die Hamburger Corona Soforthilfe, Video
Der Senat beschließt Härtefall-Finanzierung für Unternehmen in Not ab Mai 2021. Für den Hamburger Härtefallfonds wird es zwei Antragswege bzw. Module geben:
1. Wie auch bei den Überbrückungshilfen des Bundes über prüfende Dritte
Zielgruppe: (gemeinnützige) Unternehmen und Soloselbstständige mit Hauptsitz bzw. Hauptwohnsitz in Hamburg, die coronabedingt in existenzielle wirtschaftliche Not geraten sind und bisher nicht von den Hilfen des Bundes und der Länder profitieren konnten.
Die Förderhöhe orientiert sich an den Bundeshilfen, insbesondere an den förderfähigen Fixkosten und soll in der Regel 100.000 Euro nicht übersteigen.
2. Direktantragsstellung für Soloselbständige
Zielgruppe: Zusätzlich soll Soloselbstständigen mit Hauptwohnsitz in Hamburg, die coronabedingt in existenzielle wirtschaftliche Not geraten sind und bisher nicht von den Hilfen des Bundes und der Länder profitieren konnten auch eine direkte Antragsmöglichkeit angeboten werden.
Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent eines Referenzumsatzes, maximal bis zu 7.500 Euro.
Die Antragsstellung soll Anfang Mai über das Portal www.haertefallhilfen.de sowie über die Website der IFB Hamburg, www.ifbhh.de, möglich sein.
Downloads und Links
Marktbeobachtung Güterverkehr
Bundesamt für Güterverkehr
Updates zu Lenk-und Ruhezeiten in der EU
European Commission
Effekte für die Verkehrswirtschaft
Linksammlung der Kühne Logisitcs University
Hinweise für Seefahrer und Reeder
International Maritime Organization
Maßnahmen zum Coronaschutz an den HHLA-Standorten
International Maritime Organization
Maßnahmen zum Coronaschutz an den HHLA-Standorten
Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren
Marktbeobachtung Güterverkehr
Bundesamt für Güterverkehr
Updates zu Lenk-und Ruhezeiten in der EU
European Commission
Effekte für die Verkehrswirtschaft
Linksammlung der Kühne Logisitcs University
Hinweise für Seefahrer und Reeder
International Maritime Organization
Maßnahmen zum Coronaschutz an den HHLA-Standorten
International Maritime Organization
Maßnahmen zum Coronaschutz an den HHLA-Standorten
Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren