Wasserstraße Eemshaven–Nordsee darf ausgebaut werden

06.08.2015 15:54 Schifffahrt

Das oberste Verwaltungsgericht der Niederlande, die Abteilung Verwaltungsrechtsprechung des Staatsrats, hat die Verordnung zum Ausbau der Wasserstraße Eemshaven–Nordsee mit Urteil vom 5. August 2015 mit einer kleinen Änderung bestätigt. Gegen die Verordnung der Ministerin für Infrastruktur und Umwelt vom September 2014 hatten unter anderem die Coöperatie Mobilisation for the Environment und die Stichting Natuur en Milieu sowie die deutschen Gemeinden Krummhörn und Jemgum und die Stadt Borkum geklagt. Gegen das Urteil können keine Rechtsmittel eingelegt werden.

Einwendungen
Die Kläger befürchten, dass die Verklappung des bei den Ausbauarbeiten anfallenden Schlicks schädliche Auswirkungen auf niederländische und deutsche Natura-2000-Gebiete haben wird. Sie rechnen mit nachteiligen Effekten nicht nur für die Wasserqualität, sondern auch für den Lebensraum geschützter Vogelarten. Außerdem würde die Umsetzung der Verordnung nach Auffassung der Kläger zu erhöhten Stickstoffeinträgen in geschützten Dünengebieten führen, die schon jetzt zu stark belastet seien.

Verklappung von Schlick
Die Ministerin hat im Rahmen der sogenannten Verträglichkeitsprüfung sowie ergänzender Untersuchungen die Auswirkungen der Schlickverklappung ermitteln lassen. Nach Auffassung der Abteilung Verwaltungsrechtsprechung durfte die Ministerin sich auf der Grundlage dieser Untersuchungen auf den Standpunkt stellen, dass die Natura-2000-Gebiete durch die Verklappung des Schlicks nicht beeinträchtigt werden. So bleiben genügend Gebiete von Störungen verschont, und die Verordnung sieht Beschränkungen für die Verklappung vor. Beispielsweise darf kein Schlick während der Mauser der Eiderente verklappt werden. In diesem Punkt hat die Abteilung Verwaltungsrechtsprechung die Verordnung geändert: die Zeit, in der keine Verklappungen stattfinden dürfen, dauert nicht, wie in der Verordnung ursprünglich vorgesehen, von Anfang Juni bis Ende August, sondern von Anfang Juni bis Ende September. Alle sonstigen Einwendungen, die gegen die Verordnung vorgebracht worden sind, wurden abgewiesen.

Verbesserung der Schiffbarkeit
Die Ministerin erachtet den Ausbau der Wasserstraße Eemshaven–Nordsee für notwendig, um Schiffen mit einem Tiefgang bis zu 14 Metern den Zugang zum Eemshaven zu ermöglichen. Dadurch, so die Ministerin, kann sich der Hafen zu einem bedeutenden energiewirtschaftlichen Zentrum entwickeln. Im August 2011 hatte die Abteilung Verwaltungsrechtsprechung eine frühere Verordnung zum Ausbau der Wasserstraße aufgehoben. Daraufhin erließ die Ministerin eine neue Verordnung, die mit dem heutigen Urteil definitiv geworden ist.

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