Verfassungsbeschwerde gegen die Anwendung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) auf die europäische Transportbranche

04.02.2015 17:16 Wirtschaft

Über 50 europäische Transport- und Speditionsunternehmen aus Italien, Polen, Tschechien, Litauen und Deutschland legen über die Hamburger Kanzlei DD Legal Rechtsanwälte & Steuerberater Verfassungsbeschwerde gegen die Anwendung des Mindestlohngesetztes (MiLoG) beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein.

Die Kanzlei DD Legal ist auf Transport- und Speditionsrecht spezialisiert und hält das Mindestlohngesetz trotz des getroffenen politischen Kompromisses, der vorerst die Anwendung des MiLoG im LKW-Transitverkehr aussetzt, für ausländische Transport- und Speditionsunternehmen für nicht anwendbar und nicht grundrechtskonform. Mit der Klage fordern die Unternehmen die Befreiung von der Mindestlohnpflicht im grenzüberschreitenden Verkehr sowie bei Kabotage-Verkehren.

Noch bis einschließlich zum 12.02.2015 können sich Unternehmen aus dem In- und Ausland der Sammelklage zur Verfassungsbeschwerde über die Kanzlei DD Legal anschließen.

DD Legal Rechtsanwälte & Steuerberater

Die DD Legal ist eine disziplinübergreifende Full-Service-Kanzlei mit den Bereichen Rechtsberatung, Steuerberatung und Unternehmensberatung. Die DD Legal Rechtsanwälte versteht sich als kompetente Ansprechpartnerin für Transportunternehmer aus Deutschland und Polen. Zu diesem Zweck verfügt die Kanzlei über ein deutsch-polnisches Anwaltsteam mit polnisch-sprachigem Sekretariat, um eine schnelle und direkte Kommunikation in der Sprache des Mandanten und die persönliche Beratung von Unternehmern für Unternehmer zu gewährleisten.

Kontakt:

DD Legal
Rechtsanwälte & Steuerberater
Damian Dziengo
Managing Partner
Süderstraße 288
20537 Hamburg
Tel. +49 40 18128320
www.ddlegal.de

 

Aussetzung des Mindestlohns im LKW-Transitverkehr