Vereinfachung der Beihilfevorschriften für Häfen

17.05.2017 15:39 Wirtschaft

Senat begrüßt die Entscheidung der EU-Kommission.

Die EU-Kommission hat heute eine Erweiterung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung beschlossen, durch die nun auch bestimmte Investitionsbeihilfen für Häfen von der vorherigen beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission ausgenommen werden. „Wir freuen uns, dass die EU-Kommission die Möglichkeiten, die das Europäische Wettbewerbsrecht bietet, nun auch für Häfen voll ausschöpft. Sie trägt damit der strategischen Bedeutung der Häfen für den globalen Handel und die Entwicklung der europäischen Verkehrsinfrastruktur Rechnung“, so Wirtschaftssenator Frank Horch. „Wir haben im Konsultationsprozess über den Verordnungsentwurf die besondere Situation der Seehäfen erfolgreich erläutern können. Das Ergebnis dieses konstruktiven Dialogs mit der Europäischen Kommission sind praxistaugliche Regelungen, die zu den erwarteten positiven Effekten auf die Entwicklung des Hafens und der gesamten Region beitragen werden. Die EU-Kommission unter ihrem Präsidenten Juncker hat unter Beweis gestellt, dass sie sich auf das Wesentliche konzentriert und neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen setzt.“

 
Durch die Freistellung unproblematischer Investitionsbeihilfen wird die Finanzierung der Häfen vereinfacht und der Verwaltungsaufwand verringert. Damit werden wichtige Investitionen beschleunigt. Zukünftig können Beihilfen für Investitionen in Bau, Ersatz oder Modernisierung von Seehafen- und Zugangsinfrastruktur je nach Höhe der Investitionen mit 60% bis 100% der beihilfefähigen Kosten ohne vorherige Durchführung eines Genehmigungsverfahrens bei der EU-Kommission bezuschusst werden. Aufgrund der geografischen Bedingungen in einigen Seehäfen, zu denen auch Hamburg gehört, ist es besonders wichtig, dass auch Ausbaggerungen erfasst sind.
 
Der Hamburger Hafen nimmt bei den europäischen Seehäfen eine bedeutende Position ein. Das Gesamtergebnis des Hamburger Hafens lag im Jahr 2016 bei 138,2 Millionen Tonnen Seegütern, der Containerumschlag erreichte 8,9 Millionen TEU.
 


 

Vereinfachung der Beihilfevorschriften für Häfen

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