Urteil zur Fahrrinnenanpassung wird im neuen Jahr erwartet

21.12.2016 14:14 Wirtschaft

Die Fahrrinnenanpassung ist das wichtigste strategische Ausbauprojekt für den Hamburger Hafen. Angesichts der rasant wachsenden Schiffe ist Hamburg langfristig darauf angewiesen, seine seewärtige Zufahrt an diese technische Entwicklung anzupassen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Hamburg zu wirtschaftlich tragbaren Bedingungen angelaufen werden kann und sein Hafen wettbewerbsfähig bleibt.
 
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in der nun zu Ende gegangenen mündlichen Verhandlung drei Tage rechtliche und fachliche Fragen im Zusammenhang mit der Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe für 14,5 m tiefgehende Containerschiffe intensiv erörtert. Hamburg und der Bund konnten ihre Argumente darstellen und die in fundierten Untersuchungen ermittelten Ergebnisse belegen. Senator Frank Horch sagte dazu: „Wir sehen dem für den 9. Februar 2017 angekündigten Verkündungstermin gespannt, aber auch zuversichtlich entgegen.“
 
Die erörterten Rechtsfragen betrafen teilweise rechtliches Neuland. So wird in der anstehenden Entscheidung des Gerichts über die „Elbvertiefung“ z. B. erstmalig nachzulesen sein, wie deutschlandweit der Rechtsrahmen für Gewässerbewirtschaftung und Gewässerschutz anzuwenden ist.
 
Die HPA ist darauf vorbereitet, im Fall eines positiven Urteils unverzüglich mit den Arbeiten zu beginnen.
 

Urteil zur Fahrrinnenanpassung wird im neuen Jahr erwartet

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