Unternehmensverband Hafen Hamburg nimmt zur möglichen Olympia-Bewerbung Hamburgs Stellung

28.08.2014 14:23

Da die für eine mögliche Olympia-Durchführung 2024/2028 in Hamburg vorgesehenen Flächen die Betriebe im östlichen Hafen unmittelbar betreffen, hat der Unternehmensverband Hafen Hamburg e.V. der Handelskammer und dem Hamburger Senat die technischen und operativen Voraussetzungen mitgeteilt, die aus Sicht der Hafenwirtschaft erfüllt sein müssen:

Für die Errichtung der Olympia-Bauwerke werden umfangreiche Baustellenverkehre notwendig sein. Deshalb ist es unabdingbar, dass frühzeitig ein Baustellen- und Verkehrskonzept erarbeitet wird, um zu gewährleisten, dass der Hafenbetrieb insbesondere landseitig auch während der Bauphase aufrechterhalten werden kann. Eine grundlegende Voraussetzung ist dabei, dass die Baustellenverkehre so weit als möglich über die Wasserseite abgewickelt werden, um das ohnehin schon stark beanspruchte Straßennetz nicht noch zusätzlich zu belasten.

Es muss zudem verbindlich und rechtssicher gewährleistet sein, dass für die Errichtung der Olympia-Bauwerke sowie aller weiteren im Zusammenhang mit einer Olympia-Durchführung entstehenden Aufwendungen keine Haushaltsmittel verwendet werden, die für den Hafen und/oder die HPA vorgesehen waren beziehungsweise sind. Der Umstand, dass Hafenflächen für eine mögliche Olympia-Durchführung vorgesehen sind, darf nicht zulasten des Hafenbudgets gehen. Diese Bedingung ist für die Hafenwirtschaft auch deshalb ganz wesentlich, da nach unserer Kenntnis nicht unwesentliche Teilbeträge der ausschließlich für Hafeninvestitionen vorgesehenen Erlöse aus dem Börsengang der Hamburger Hafen und Logistik AG für andere Zwecke verwendet worden sind.

Ein zentraler Aspekt ist für die Hafenwirtschaft darüber hinaus die Frage einer Verlagerung aller derzeit auf dem Kleinen Grasbrook angesiedelten Hafenbetriebe. Für diese Unternehmen müssen adäquate Ersatzflächen zur Verfügung gestellt werden. Die dafür infrage kommenden Hafenflächen – konkret die Flächen des Central Terminal Steinwerder sowie die Hafenerweiterungsflächen in Moorburg – müssen daher bis zu einer endgültigen Entscheidung des IOC für eine mögliche Verlagerung freigehalten werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist in diesem Zusammenhang, dass den Betrieben durch eine mögliche Verlagerung keine Nachteile entstehen dürfen, das heißt die derzeit geltenden Mietvertrags- und weiteren Konditionen müssen auch an einem möglichen neuen Standort weiterhin Gültigkeit haben. Dies gilt nicht nur für die Landbetriebe, sondern auch für die in diesem Gebiet angesiedelten Hafenschifffahrtsbetriebe. Zudem müssen die Betriebe im Falle einer Verlagerung für mögliche Nachteile und aus der Umsiedlung resultierende Investitionen entschädigt werden. Es muss zugleich aber auch sichergestellt werden, dass eine Umsiedlung für die verlagerten Betriebe nicht zu Wettbewerbsverzerrungen innerhalb des Hafens führt.

Für die beabsichtigte Nachnutzung der „Olympiaflächen“ im Anschluss an die olympischen Spiele ist verbindlich sicherzustellen, dass die in unmittelbarer Nachbarschaft angesiedelten Betriebe keine betrieblichen Einschränkungen, zum Beispiel durch Emissionsschutzauflagen, erfahren. Dies erfordert nach unserer heutigen Kenntnis, dass auf den westlich gelegenen Flächen des Olympiageländes keinerlei Wohnbebauung erfolgt.

Unter den vorgenannten Voraussetzungen ist die Hafenwirtschaft grundsätzlich bereit, sich an einer Diskussion über eine Überplanung von Flächen des östlichen Hafens zu beteiligen. Diese Bereitschaft gilt allerdings ausschließlich im Hinblick auf ein übergeordnetes Interesse der Stadt an einer Olympiade und nicht für etwaige andere stadtentwicklungspolitische Ziele.