UMCO Praxishilfe: Faltblatt Chemikalien-Verbotsverordnung
28.04.2020 16:56 Wirtschaft
Das UMCO Faltblatt „Chemikalien-Verbotsverordnung“ ist ab sofort im Onlineshop des Unternehmens erhältlich. Diese Praxishilfe hilft schnell und übersichtlich dabei, die richtigen notwendigen Schritte einzuleiten, wenn es darum geht, gefährliche Stoffe und Gemische in Verkehr zu bringen. Wann greifen erleichterte Anforderungen und wann muss eine behördliche Erlaubnis vorliegen? Welche Vorschriften gibt es für die Abgabe? Was muss wie und wie lange dokumentiert sein? Und kann das dann einfach in die Post?
„Die Anforderungen an die Abgabe von Gefahrstoffen ist in der ChemVerbotsV en détail geregelt“, sagt Dr. Robert Zabel, REACH-Experte der UMCO GmbH in Hamburg. „Aber eine übersichtliche Zusammenfassung der wichtigsten Beschränkungen und Verbote hilft im Betriebsalltag.“
Gefahrenklasse, Gefahrenkategorie und die entsprechenden Piktogramme – auf dem Faltblatt findet zusammen, was zusammengehört.
Das Faltblatt „Chemikalien-Verbotsverordnung“ kann bezogen werden über die UMCO-Website unter publikationen.umco.de oder per E-Mail an vertrieb@umco.de.
„Die Anforderungen an die Abgabe von Gefahrstoffen ist in der ChemVerbotsV en détail geregelt“, sagt Dr. Robert Zabel, REACH-Experte der UMCO GmbH in Hamburg. „Aber eine übersichtliche Zusammenfassung der wichtigsten Beschränkungen und Verbote hilft im Betriebsalltag.“
Gefahrenklasse, Gefahrenkategorie und die entsprechenden Piktogramme – auf dem Faltblatt findet zusammen, was zusammengehört.
Das Faltblatt „Chemikalien-Verbotsverordnung“ kann bezogen werden über die UMCO-Website unter publikationen.umco.de oder per E-Mail an vertrieb@umco.de.
UMCO Praxishilfe: Faltblatt Chemikalien-Verbotsverordnung
Pressekontakt
UMCO GmbH
Julia Hunke
Telefon: +49 (0)40 555 546 364
E-Mail: j.hunke@umco.de
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