Stimmen zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Fahrrinnenanpassung der Elbe

09.02.2017 15:59 Wirtschaft

Zahlreiche Wirtschaftsverbände, Organisationen und Unternehmen haben sich zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts geäußert. Hier einige Auszüge.

Gunther Bonz, Präsident des Unternehmensverbandes Hafen Hamburg
„Gemeinsam und im engen Schulterschluss mit der Hafenverwaltung und der Politik müssen bis zur Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses alle Potentiale ausgeschöpft werden, damit der Hafen Hamburg als größter deutscher und einer der bedeutendsten europäischen Seehäfen auch weiterhin in der 1. Liga mitspielt.“

Angela Titzrath, Vorstandsvorsitzende der Hamburger Hafen und Logistik AG
„Nach dem langwierigen Verfahren und angesichts des harten Wettbewerbs zwischen den wichtigen europäischen Häfen hätte ich mir ein Ergebnis gewünscht, das nicht weitere zeitliche Verzögerungen bei der Fahrrinnenanpassung der Elbe zur Folge hat. Planungssicherheit ist für uns und unsere Kunden von großer Bedeutung. Wir erwarten daher, dass durch die Verfahrensbeteiligten bestehende Unsicherheiten möglichst schnell beseitigt werden. Die Fahrrinnenanpassung muss schnell realisiert werden, damit der Hamburger Hafen seine Wettbewerbsfähigkeit weiter sichert. Es liegt im Interesse der Stadt und ihrer Bürger, dass alle Verantwortlichen nun eng zusammenwirken. Die HHLA hält einen zielführenden Dialog für sinnvoll, in den die Politik, die zuständigen Behörden im Hafen, Verbände und Unternehmen eingebunden werden.
Der Hamburger Hafen geht in keine ungewisse Zukunft. Für ihn sprechen viele besondere Qualitäten: seine gute Hinterlandanbindung, seine Ausstattung mit moderner Technik, seine hohe Abfertigungsqualität und nicht zuletzt seine leistungsbereiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Damit haben wir im Wettbewerb gute Chancen. Wichtigstes Erfolgsrezept bleibt die Zufriedenheit unserer Kunden. Dafür werden wir auch nach dieser Entscheidung alles tun.“

Frank Dreeke, Präsident Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe
„Der ZDS bedauert die heutige Entscheidung. Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar den Bestand der Planfeststellungsbeschlüsse bestätigt, diese jedoch für noch nicht vollziehbar erklärt. Die Planungsbehörden sind nunmehr gefordert, die vom Gericht aufgezeigten Mängel im Rahmen eines Planergänzungsverfahrens zügig zu beheben. Der Wirtschafts- und Logistikstandort Deutschland ist auf bedarfsgerecht ausgebaute Seewege angewiesen. Die Politik muss dafür sorgen, dass wichtige Infrastrukturprojekte schneller zustande kommen. Mit Verfahren, die über 15 Jahre dauern, verspielen wir unsere Wettbewerbsvorteile. Die Europäische Union, Bund und Länder müssen das Planungs- und Umweltrecht reformieren.“

Johan P. Schryver, Vorsitzender des Vereins Hamburger Spediteure (VHSp)
„Auch wenn es begrüßenswert ist, dass nahezu alle von den klagenden Umweltverbänden vorgetragenen Einwände vom Gericht als unbegründet abgewiesen wurden, überwiegt doch die Enttäuschung darüber, dass der Schierlings-Wasserfenchel schützenswerter sein soll, als die Zukunftsfähigkeit einer der bedeutendsten Wirtschaftsbereiche Deutschlands, und damit die Arbeitsplätze tausender Arbeitnehmer. Die nunmehr 15 Jahre andauernde Umsetzung der Fahrrinnenanpassung ist ein offensichtlicher Beleg dafür, dass das deutsche Planungsrecht und insbesondere das Verbandsklagerecht einer Korrektur bedarf, da es inzwischen zu einem reinen Blockadeinstrument gegen Infrastrukturvorhaben geworden ist.“ Der VHSp fordert die für die Umsetzung verantwortlich Planungsbehörden dazu auf, unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zu unternehmen, um die vom Gericht gemachten Auflagen schnellstmöglich zu beseitigen.

Ben Lodemann, Ältermann der Lotsenbrüderschaft Elbe
„Die Lotsenbrüderschaft Elbe bedauert die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Fahrrinnenanpassung. Seit über 300 Jahren sorgen die Elblotsen für eine sichere und störungsfreie Schifffahrt auf der Elbe. Diese Arbeit wird durch den zunehmenden Schiffsverkehr immer schwieriger. Der Bund muss seine Pläne für die Fahrrinnenanpassung schnellstens gerichtsfest überarbeiten. Das darf nicht weiter aufgeschoben werden.“

Dr. Wolfgang Blank, Vorsitzender der IHK Nord
„Eines der wichtigsten Infrastrukturprojekte für die norddeutsche Wirtschaft kommt nicht schnell genug voran. Zwar bleibt der Planfeststellungsbeschluss bestehen, dennoch müssen Mängel aus Sicht des Gerichts geheilt werden. Ein Ergänzungsverfahren hin zu einem Planergänzungsbeschluss III bedeutet erneut eine zeitliche Verzögerung des Verfahrens. Aus Sicht der norddeutschen Wirtschaft bedarf es daher einer grundsätzlichen Reform des Planungsrechts, um Deutschland auch zukünftig wettbewerbsfähig zu halten.“

Uwe Beckmeyer, Maritimer Koordinator der Bundesregierung
„Das heutige Urteil ist wegweisend für die gesamte deutsche und europäische Hafenbranche. Es fordert die Vereinbarkeit von Ausbauplanungen für Häfen mit Naturschutz ganz konkret ein und hat damit auch Auswirkungen auf künftige Planungen. Für die Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens, aber auch der deutschen Häfen insgesamt, kommt es damit jetzt darauf an, die vom Bundesverwaltungsgericht geforderten Nachbesserungen schnell und konsequent umzusetzen. Die Elbvertiefung ist ein ganz zentrales Infrastrukturprojekt, damit der Hamburger Hafen auch in Zukunft im internationalen Wettbewerb bestehen und Beschäftigung nachhaltig gesichert werden kann. Gleiches gilt auch für die Weser und Bremischen Häfen. Als Exportnation sind wir auf verlässliche Hafeninfrastrukturen mehr denn je angewiesen.“

Dr. Ulrich Nußbaum, Präsidiumsvorsitzender des Deutsche Verkehrsforums
„Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, dass erneut planerische Nachbesserungen erforderlich sind, um die Fahrrinnen der Elbe seewärtig anzupassen, nehmen wir zur Kenntnis. Angesichts der schon jetzt enorm langen Vorlaufzeit des Projektes hätten wir uns ein anderes Ergebnis gewünscht. Die Elbvertiefung ist für den Hafen- und Logistikstandort Deutschland von größter Bedeutung. Insofern ist es gut und wichtig, dass das Gericht die verkehrliche Notwendigkeit nochmals bestätigt hat. Künftig müssen so wichtige Verkehrsinfrastrukturen in Deutschland sehr viel schneller gebaut werden.“
 

Stimmen zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Fahrrinnenanpassung der Elbe