Stärkung der deutschen Seeschifffahrt

29.01.2016 17:55 Schifffahrt

Hamburger Gesetzesinitiative zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt im Bundestag und Bundesrat erfolgreich.
 
Die maritime Branche ist eine innovative Zukunftsbranche und von zentraler Bedeutung für die Exportnation Deutschland. Weil jedoch immer weniger Schiffe unter deutscher Flagge fahren, gehen Ausbildung und Beschäftigung zurück. Es droht der Verlust des seemännischen Know-hows. Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg will dieser Entwicklung entgegenwirken und hat im September 2015 einen Gesetzesentwurf zur befristeten Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt von derzeit 40 Prozent auf 100 Prozent eingebracht. Nachdem gestern der Bundestag zugestimmt hat, hat sich heute auch die Mehrheit der Bundesländer dafür ausgesprochen. Senator Frank Horch freut sich über den Erfolg der Hamburger Initiative: „Heute haben wir einen wichtigen Schritt zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Flagge und zur Sicherung des seemännischen Know-hows für die gesamte maritime Wirtschaft in Deutschland erreicht.“

Nach Genehmigung durch die Europäische Kommission dürfen Arbeitgeber, die eigene oder gecharterte Handelsschiffe betreiben, die gesamte anzumeldende und abzuführende Lohnsteuer, die auf den Arbeitslohn entfällt, der an die Besatzungsmitglieder für die Beschäftigungszeiten auf diesen Schiffen gezahlt wird, abziehen und einbehalten. Die im Vergleich zu anderen Flaggen bestehenden Mehrkosten der deutschen Flagge werden dadurch entscheidend gesenkt. Die deutsche Flagge wird für Reedereien attraktiver und die Voraussetzung für Beschäftigung unter deutscher Flagge maßgeblich verbessert.

Senator Horch sagt: „Hamburg hat zusammen mit den Ländern einen zentralen Beitrag zur Fortentwicklung des maritimen Bündnisses erbracht. Insbesondere die Reedereien stehen nun im Hinblick auf die deutlich erhöhte finanzielle Förderung in der Verantwortung ihren Beitrag für Ausbildung und Beschäftigung in der deutschen Seeschifffahrt zu leisten.“ Senator Horch erinnert in dem Zusammenhang an die Worte der Bundeskanzlerin auf der 9. Nationalen Maritimen Konferenz im Oktober 2015, die den Wunsch nach einem Beitrag der Reeder zum Wirtschaftsstandort Deutschland geäußert hatte. Man brauche ein klares Bekenntnis zur deutschen Flagge, damit jungen Menschen Berufschancen eröffnet werden können.
 

Nach Genehmigung durch die Europäische Kommission dürfen Arbeitgeber, die eigene oder gecharterte Handelsschiffe betreiben, die gesamte anzumeldende und abzuführende Lohnsteuer, die auf den Arbeitslohn entfällt, der an die Besatzungsmitglieder für die Beschäftigungszeiten auf diesen Schiffen gezahlt wird, abziehen und einbehalten.

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