Stadt garantiert Bonuszahlungen für Pflegekräfte

03.04.2020 15:09 Wirtschaft

Aktuelle neue Fälle mit positiver COVID-19-Infektion

Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 182 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit ist die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle auf nunmehr insgesamt 2.739 angestiegen. Die zuständigen Gesundheitsämter ergreifen bei allen positiv getesteten Personen die notwendigen Maßnahmen. In Anlehnung an die Berechnung des Robert Koch-Instituts (RKI) schätzt die Gesundheitsbehörde die Zahl derjenigen, die die COVID-19-Erkrankung bereits überstanden haben auf circa 1.250 Personen mit Wohnsitz Hamburg. Demnach kann zurzeit von rund 1.500 erkrankten Personen in Hamburg ausgegangen werden.

Nach wie vor gehen die berichteten Krankheitsverläufe in der Regel mit leichten bis mittleren grippeähnlichen Symptomen einher. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 195 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 55 Personen intensivmedizinisch betreut. Hamburg trifft aktuell Vorkehrungen, um einen Anstieg stationärer und intensivpflichtiger Erkrankungsfälle gut zu bewältigen.
Nach den Angaben des RKI sind in Hamburg 16 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte bei 13 dieser Personen die COVID-19 Infektion als todesursächlich festgestellt werden. Damit sind seit der gestrigen Meldung zwei weitere Personen an den Folgen der COVID-19-Erkrankung gestorben.
Zum Hintergrund der Zählweise der Todesfälle:
Das Robert Koch-Institut veröffentlicht auf seiner Website täglich im Vergleich die von den Bundesländern gemeldeten Fallzahlen der COVID-19-Erkrankten sowie Todesfälle. Das RKI listet alle Todesfälle mit dem Nachweis einer Coronavirus-Infektion auf. In Hamburg werden alle Todesfälle mit Corona-Infektion durch das Institut für Rechtsmedizin begutachtet. Dadurch wird medizinisch differenziert nachgewiesen, welche nicht nur mit, sondern ursächlich durch eine COVID-19-Erkrankung gestorben sind.

Bonus-Zahlungen für Pflegekräfte
Der Senat unterstützt die Forderungen nach einer Bonuszahlung für Pflegekräfte in Zeiten der Corona-Krise und wird sich daran auch finanziell beteiligen.
Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Es ist eine sehr schöne Geste, dass in diesen Zeiten die Bürgerinnen und Bürger denjenigen applaudieren, die in vorderster Linie den Betrieb am Laufen und Versorgung aufrecht erhalten. Ganz besonders gefordert sind die 30 000 Hamburger Pflegekräfte, die heute und in den kommenden Wochen und Monaten unter schwierigsten Bedingungen und großem Einsatz ihren Dienst auf Krankenhausstationen, in Pflegeheimen sowie bei der häuslichen Pflege tun und sowieso zu wenig verdienen. Für sie sollte es nicht nur Beifall, sondern auch eine finanzielle Anerkennung in Form eines Bonus von 1.500 Euro geben. Die Stadt garantiert bis zu dieser Höhe die Zahlung jedes Euro, der nicht von den Arbeitgebern selbst, den Sozialversicherungen oder über ein Bundesprogramm finanziert wird.“

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Die Pflegekräfte in unserer Stadt nicht nur mit Applaus, sondern auch mit einem Corona-Bonus zu berücksichtigen, finde ich ein absolut richtiges und wichtiges Anliegen, das ich als Finanzsenator gerne unterstütze. Gerade die betroffenen Pflegekräfte brauchen in diesen Tagen mehr als warme Worte – denn Wertschätzung bemisst sich manchmal eben auch in Euro. Es ist dabei richtig, zunächst Arbeitgeber und Pflegekassen anzusprechen und ein Stück auch mit in die Pflicht zu nehmen. Aber auch wir sind als Stadt bereit, als ultima ratio unseren Teil dazu beizutragen und uns auch finanziell für einen solchen Bonus zu engagieren. Wichtig ist, diesen Bonus so zu gestalten, dass er steuerfrei ist und unter den neuen Erlass des Bundesfinanzministeriums für einen steuerfreien Corona-Bonus passt. Hierauf werden wir gemeinsam achten. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren bezirklichen Gesundheitsämtern leisten aktuell Herausragendes. Hier haben wir heute gemeinsam mit den Bezirksamtsleitungen entschieden, dass wir prüfen werden, welche zusätzlichen Möglichkeiten wir im Hinblick auf die diese tollen Kolleginnen und Kollegen haben. Wir unterstreichen mit diesem Signal auch, dass wir bei unseren Hilfen und Unterstützungen im Rahmen des Hamburger Schutzschirms den Blick weiten. Dabei bleibt es bei unserem Grundsatz, dass wir möglich machen, was nötig ist.“

Hintergrund
Der Erlass des Bundesfinanzministeriums für einen steuerfreien Corona-Bonus wird voraussichtlich in der kommenden Woche formell in Kraft treten. Arbeitgeber können dann aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen in Form von Sachbezügen und Zuschüssen an ihre Arbeitnehmer bis zu einem Betrag von 1.500 Euro in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 nach § 3 Nummer 11 EStG auszahlen. Voraussetzung ist, dass sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Hiervon erfasst sind sämtliche Formen von Beihilfen und Unterstützungen, die Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber erhalten.
Schutz und Unterstützung für ältere und pflegebedürftige Menschen
Pflegebedürftige ältere Menschen sind durch das Coronavirus besonders gefährdet. Um sie noch besser zu schützen, gilt in Hamburg seit Montag ein generelles Besuchsverbot in der stationären Altenpflege. Die Pflegeeinrichtungen dürfen im Einzelfall unter strengen Auflagen Ausnahmen zulassen, zum Beispiel im Rahmen der Sterbebegleitung. Auch Präventions- und Hygienevorschriften werden verschärft.


Versorgung mit Schutzausrüstung
Der Bedarf an Schutzkleidung ist im gesamten Gesundheitswesen – und darüber hinaus – hoch. Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) hat Masken im Umfang von mehreren Millionen beim Bund bestellt. Seitens der BGV werden mit dem Material, das die BGV seitens des Bundesgesundheitsministeriums sowie aus kleineren Firmenspenden bereits erhalten hat, dringende Bedarfe so gut wie möglich gedeckt. Dabei hat die medizinische Versorgung von infizierten Menschen, erkrankten und der Schutz vulnerabler Gruppen (wie etwa alten Menschen) Vorrang.
Die BGV hat die Hamburgische Pflegegesellschaft (HPG) als Verband für die verschiedenen Trägergruppen insbesondere im Pflegebereich bereits mit 60.000 Masken ausgestattet. Zudem wurde ein Kontingent Handschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzbrillen und Schutzkittel an die HPG ausgeliefert. Die HPG verteilt diese entsprechend der Dringlichkeit bei der Covid19-Behandlung und für den Schutz der vulnerablen Gruppen in den diversen Alten- und Pflegeheimen sowie Pflegediensten, die innerhalb der HPG organisiert sind. Ab heute wird zudem damit begonnen, eine große Menge Desinfektionsmittel der Firma Beiersdorf an die HPG zu verteilen. Beliefert wurden auch die Hamburger Plankrankenhäuser, behördliche Dienste, Schulen, Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe sowie der Drogenhilfe. Weitere Materialien werden in den nächsten Tagen zur Verfügung gestellt.


Corona-Hilfe-Telefon „Hamburg hilft Senioren“
Die Stadt Hamburg hat ein Corona-Hilfe-Telefon „Hamburg hilft Senioren“ eingerichtet. Über diese Hotline wird Senioren Information, Beratung und Hilfestellung angeboten, die Hotline ist täglich von 7 bis 19 Uhr geschaltet (Tel. 040/428 28-8000). Um Hilfe auch praktisch leisten zu können, wurden hierzu professionelle Angebote der Stadt, aber auch freie Träger eingebunden. Auch Hamburgerinnen und Hamburger können sich helfend engagieren; sie werden, wenn sie über die Hotline Hilfe anbieten, zu Trägern geführt, die das Engagement organisieren. Dazu kann beispielsweise das Einkaufen oder Erledigen von Botengängen gehören, das Gassi gehen mit dem Hund oder der Aufbau einer Telefonfreundschaft.
Des Weiteren gibt es eine neue Kampagne „Oma und Opa sind mit Abstand die Besten“. Mit dieser Plakat- und Online-Kampagne will die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz auch öffentlich für den Gesundheits- und Infektionsschutz im Umgang mit Älteren sensibilisieren.


Register für freiwillige Fachkräfte – Helfer aus Gesundheitsberufen weiter gesucht
Hamburg bereitet sich auf einen Anstieg der Zahl der Patientinnen und Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung vor. Um die personellen Kapazitäten an Fachkräften in den Krankenhäusern, in den Gesundheitsämtern, in der ambulanten Versorgung und in Pflegeeinrichtungen zu verstärken, hat die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz daher ein Register für freiwillige Fachkräfte eingerichtet, um eine systematisierte Vermittlung an Einrichtungen mit Personalbedarf zu gewährleisten.


Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Ich bin sehr beeindruckt, dass sich bereits über 1.300 Hamburgerinnen und Hamburger bei uns gemeldet und ihre Unterstützung angeboten haben. Darunter sind Freiwillige mit fachlicher Expertise, wie zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachfachkräfte mit Intensiverfahrung, Pflegehilfskräfte sowie Medizinstudierende, aber auch zahlreiche Organisationen, die ihre Hilfe angeboten haben. Ich erkenne diese Leistung sehr an und freue mich, dass in dieser für uns alle sehr herausfordernden Zeit die Menschen in Hamburg zusammenhalten und solidarisch und mit viel Herzblut und persönlichem Einsatz füreinander einstehen. Bei allen Helferinnen und Helfern möchte ich mich schon jetzt einmal sehr herzlich bedanken.“
Neben den vielen Freiwilligen haben sich Organisationen wie der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Nord, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, der Arbeitsmedizinische Dienst der BG BAU GmbH, die Bundesagentur für Arbeit und der Prüfdienst der privaten Krankenversicherungen bereit erklärt, die Gesundheitsämter der Bezirke zu verstärken. So konnten bereits 18 Ärzte und 17 Pflegefachkräfte an die Gesundheitsämter zur Betreuung der an COVID-19 erkrankten Hamburgerinnen und Hamburger, die in häuslicher Umgebung genesen, vermittelt werden. Auch die Krankenkassen haben bereits Bereitschaft signalisiert zu unterstützen. Außerdem wurden bereits 39 Medizinstudierende in den Gesundheitsämtern zur Verstärkung eingestellt. Auch an Langzeitpflegeinrichtungen und andere ambulante Einrichtungen der medizinischen Versorgung wurden bereits Fach- und Hilfskräfte aus der Pflege vermittelt.
Aktuell besteht weiterhin Bedarf an freiwilligen Helferinnen und Helfern aus Gesundheitsberufen, die auch vor Ort in den ambulanten Bereichen helfen und in der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Patientinnen und Patienten unterstützen. Die Beschäftigung kann ehrenamtlich, mit Arbeitsvertrag oder durch eine Freistellung durch den Arbeitgeber mit oder ohne Fortbestand der Bezüge erfolgen. Unter diesem Link können sich Interessierte registrieren: https://afm.serviceportal.hamburg.de/intelliform/forms/pab_personalabfrage/standard/pab_personalabfrage/index  
Organisationen können sich zur Kontaktaufnahme auch an corona-personal@bgv.hamburg.de wenden.


Meldungen über Personalbedarfe aus Hamburger Gesundheitseinrichtungen
Krankenhäuser, Gesundheitsämter, Einrichtungen der Langzeitpflege und andere Gesundheitseinrichtungen zur ambulanten medizinischen Versorgung in Hamburg, die in Zeiten von Corona personelle Unterstützung benötigen, können weiterhin ihre Personalbedarfe an Fach- und Hilfskräften unter folgendem Link an die BGV richten:
https://afm.serviceportal.hamburg.de/intelliform/forms/pab_personalabfrage_bedarfstraeger/standard/pab_personalabfrage_bedarfstraeger/index  
Die BGV gleicht die Bedarfe mit den Angeboten ab und vermittelt die Fachkräfte. Die arbeitsrechtliche Abwicklung erfolgt zwischen den Organisationen und den Freiwilligen.


Aufruf an Hamburger Unternehmen mit Schutzausrüstung
Die Hamburger Krankenhäuser und andere Hamburger Gesundheitseinrichtungen versorgen derzeit an COVID-19 erkrankte Menschen. Persönliche Schutzausrüstung ist derzeit überall ein Engpass. Hamburg, der Bund und die EU unternehmen alle nötigen Anstrengungen, um Schutzausrüstung in ausreichendem Umfang bereitzustellen. Um dem Engpass an Schutzkleidung entgegenzuwirken, hat die Gesundheitsbehörde einen Aufruf gestartet: Hamburger Unternehmen, die über Schutzkleidung verfügen – aber nicht zum Gesundheitswesen zählen – und diese Schutzausrüstung momentan nicht zwingend benötigen, werden gebeten, sich zur Unterstützung an die Gesundheitsbehörde zu wenden. Unternehmen, die ihre Hilfe anbieten können, wenden sich bitte per E-Mail an corona-firmenspende@bgv.hamburg.de
Benötigt werden OP-Masken (Mund-Nasen-Schutz), FFP2/ FFP3-Masken, Overalls, Schutzhandschuhe, Schutzbrillen sowie Schutzkittel.

 
Anordnungen des Bundesgesundheitsministeriums und Empfehlungen für Reiserückkehrer
Das Coronavirus (SARS-CoV-2) hat sich mittlerweile über den gesamten Erdball ausgebreitet. Deshalb rät das Bundesministerium für Gesundheit dringend Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrern nach Deutschland:
  • Vermeiden Sie unnötige Kontakte!
  • Bleiben Sie 14 Tage zu Hause!
  • Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife!
  • Vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund!
 

Beförderer von Reisenden, die mit dem Flugzeug, Schiff, Zug oder Bus in Deutschland ankommen, haben diesen Merkzettel mit den Handlungsempfehlungen zu verteilen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Transport/BMG_Merkblatt_Reisende_Tab.html
 

Der Kapitän eines in Ägypten, Frankreich, dem Iran, Italien, Österreich, der Schweiz, Spanien, Korea und den USA gestarteten Flugzeuges hat vor der Landung in Deutschland die allgemeine Erklärung für Luftfahrzeuge (Abschnitt über Gesundheit, gemäß Artikel 38 in Verbindung mit Anlage 9 IGV), sog. „Gesundheitserklärung“ abzugeben, das heißt den Tower zu informieren, ob symptomatische Personen an Bord sind.
 

Darüber hinaus ordnet das Bundesministerium für Gesundheit an, dass Luftfahrtunternehmen bei Flügen aus den oben genannten Staaten die bei ihnen vorhandenen Daten nach der Landung bis zu 30 Tage bereithalten müssen. Dies gilt insbesondere für elektronisch gespeicherte Daten zur Identifikation und Erreichbarkeit der Reisenden sowie für Sitzplätze.
 

Informationen zu Risikogebieten des RKI
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat folgende Länder neu auf die Liste der internationalen Risikogebiete aufgenommen: Niederlande, die Schweiz, die USA, Großbritannien und Nordirland. Zuvor waren nur einige Regionen in der Schweiz und den USA als internationale Risikogebiete ausgewiesen. Darüber hinaus gehören Spanien, Frankreich, Italien, Österreich, der Iran sowie Daegue und der Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang) in Südkorea zu den internationalen Risikogebieten.
 

Eine aktuelle Übersicht zu den Risikogebieten ist auf der Seite des Robert Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html zu finden.
 

Rückkehrer aus Risikogebieten
Die Gesundheitsbehörde empfiehlt dringend, dass sich Rückkehrerinnen und Rückkehrer von einem Aufenthalt in einer vom Robert Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region grundsätzlich nach Reiserückkehr 14 Tage in eine freiwillige häusliche Isolation begeben. Beim Auftreten von typischen Erkältungssymptomen sollten sie sich telefonisch unter 116117 (Arztruf) beraten lassen und auf ärztliches Anraten eine diagnostische Abklärung vornehmen lassen.
 

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die aus den benannten Risikogebieten des RKI zurückkehren, wird grundsätzlich empfohlen, vor Dienstantritt telefonisch mit ihrem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und etwaige Schritte abzusprechen. Es gibt Unternehmen, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Heimarbeit tätig sein können, weil die Arbeitsabläufe und Arbeitsstrukturen dies ermöglichen.
 

Allgemeine Verhaltensregeln
Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, sich an die Hinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Von zentraler Bedeutung sind folgende Hinweise: regelmäßig sorgfältig Hände waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) achten, Kontakte möglichst auf ein notwendiges Minimum reduzieren und genügend Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Personen halten. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht in derselben Wohnung lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
 

Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.
 


Meldung bei Symptomen: Arztruf 116117
Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen oder einer Rückkehr aus Risikogebieten soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden. Wegen der hohen Ansteckungsgefahr wird dringend geraten, nicht direkt eine Praxis oder Klinik aufzusuchen.
 

Fragen zum Thema Corona: Hotline 040 428 284 000
Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 428 284 000 beantwortet. Diese ist rund um die Uhr erreichbar.
 

Offizielle und amtliche Informationen zum Thema Coronavirus
Der Hamburger Senat informiert auf www.hamburg.de/corona über Maßnahmen, um der Ausbreitung des Coronavirus in Hamburg zu begegnen. Hier finden Sie amtliche Anordnungen, Verhaltenstipps, Hilfsangebote, wichtige Telefonnummern sowie Infos zu den Bereichen Gesundheit, Senioren, Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wohnen, Wirtschaft, Mobilität, Soziales, Engagement und vielen weiteren Themen. Diese zentrale Informationsseite bietet viele Antworten auf zahlreiche Fragen in einem FAQ, das laufend aktualisiert und erweitert wird. In sozialen Netzwerken wird der Hashtag #CoronaHH verwendet.
 

Das RKI, die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention, bietet eine Übersicht der Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-SoV-2: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html

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