Senat bringt Stabilisierungsfonds für Hamburger Unternehmen auf den Weg

18.09.2020 08:28 Wirtschaft

Ergänzend zu den bisherigen Stabilisierungsmaßnahmen der Freien und Hansestadt Hamburg und des Bundes im Rahmen der Corona-Pandemie hat der Senat heute den Gesetzentwurf für einen „Hamburger Stabilisierungs-Fonds“ beschlossen. Mit einem Gesamtvolumen von bis zu 1 Milliarde Euro sollen mittelständische Unternehmen unterstützt werden, die sich wegen der Pandemie aktuell in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden und deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf Hamburg hätten. 

Als konkrete Stützungsinstrumente sind Rekapitalisierungen in Form von stillen Beteiligungen vorgesehen, die auch mit anderen Sicherheitsleistungen kombiniert werden können (z. B. Bürgschaften). Eine unternehmerische Einflussnahme auf die zu stützenden Unternehmen strebt der Senat hierbei nicht an. Das entsprechende Antragsverfahren wird aktuell vorbereitet und soll nach den Beschlüssen der Bürgerschaft noch im Herbst 2020 gestartet werden.

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Der Hamburger Senat kämpft weiter mit ganzer Kraft für Unternehmen und Arbeitsplätze in unserer Stadt. Der Senat hat bei akuten Liquiditätsschwierigkeiten konkret und schnell helfen können, z. B. durch die Soforthilfen, durch Miet- und Steuerstundungen und durch ein umfassendes Kreditprogramm. Da viele mittelständische Unternehmen aber bei fortschreitender Krise auch eigenkapitelseitig bestandsgefährdend unter Druck geraten, wollen wir mit dem „Hamburger Stabilisierungs-Fonds“ eine ganz wichtige Förderlücke schließen. Wir haben dazu viele Hinweise aus der Wirtschaft aufgenommen und sind uns sicher, dass wir mit vorübergehenden Kapitalbeteiligungen mithelfen können, im arbeitsplatzintensiven Hamburger Mittelstand gefährdete Unternehmen zu retten.“

Wirtschafts- und Innovationssenator Michael Westhagemann: „Ich bin regelmäßig im Gespräch mit den Unternehmen, Kammern, Verbänden und Gewerkschaften und mache mir ein Bild von der Situation in den unterschiedlichen Branchen. Klar ist, dass trotz unserer unterschiedlichen Hilfsmaßnahmen Unternehmen in nahezu allen Bereichen der Realwirtschaft unverschuldet in Liquiditätsengpässe geraten können - und dadurch sogar in eine existenzbedrohende Situation. Mit diesem Fonds wollen wir mittelgroße Unternehmen stabilisieren, bei denen andere Hilfen nicht mehr greifen. Durch stille Beteiligungen sollen sie wieder Fremdkapital einwerben können. Mit diesen vorübergehenden Kapitalmaßnahmen haben wir die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Hamburg im Blick. Wer die Hilfe in Anspruch nimmt, kann sich sicher sein, dass es keine unternehmerische Einflussnahme geben wird.“

Der „Hamburger Stabilisierungs-Fonds“ ist das größte eigene Hamburger Förderinstrument und Teil eines umfassenden Konjunktur- und Wachstumsprogramms des Senats, an dem sich viele Behörden und Institutionen beteiligen. In Kürze wird die Hamburgische Bürgerschaft dazu einen Bericht zum Stand der Maßnahmen erhalten.

Zum Hintergrund
In dieser Situation, in der Unternehmen unverschuldet auf Grund der Corona-Situation nun auch kapitalseitig unter Druck geraten, kann Hamburg - wie der Bund das auch tut – durch vorübergehende Kapitalbeteiligungen die Situation entspannen. Der Hamburger Stabilisierungs-Fonds soll bei mittelgroßen Unternehmen Anwendung finden und diese mit vorübergehenden Kapitalbeteiligungen und Sicherheitsleistungen unterstützen. Konkret geht es dabei im Wesentlichen um Unternehmen mit

a) einer Bilanzsumme in Höhe von mehr als 10 Millionen Euro und höchstens 43 Millionen Euro,
b) Umsatzerlösen in Höhe von mehr als 10 Millionen Euro und höchstens 50 Millionen Euro,
c) mehr als 50 Beschäftigten und höchstens 249 Beschäftigten im Jahresdurchschnitt
(davon müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein).

Der Hamburger Stabilisierungs-Fonds mit einem Gesamtvolumen von bis zu einer Milliarde Euro soll sich grundsätzlich an Unternehmen wenden, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, die technologische Souveränität, die Versorgungssicherheit, kritische Infrastrukturen oder den Arbeitsmarkt in der Freien und Hansestadt Hamburg hätte, sich Corona-bedingt aktuell in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden und deren anderweitige Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Das Mindestvolumen pro Fall soll nach aktueller Planung bei 800.000 Euro liegen.

 

Pressekontakt

Pressestelle der Finanzbehörde
Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg
Telefon: +49 40 42823 1662
E-Mail: pressestelle@fb.hamburg.de

Pressestelle der Behörde für Wirtschaft und Innovation
Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg
Christian Füldner
Telefon: + 49 40 42841 1326
E-Mail: pressestelle@bwi.hamburg.de