Rechtsgutachten zu den Auswirkungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) auf die europäische Transportbranche

16.12.2014 10:10 Hinterland

Die Hamburger Kanzlei DD Legal Rechtsanwälte & Steuerberater legte auf der am 9. De-zember 2014 abgehalten Konferenz „Praktische Aspekte des Managements im Trans-portwesen“ in Danzig/Polen ein umfassendes Rechtsgutachten zur Reichweite des An-wendungsbereichs des zum 1. Januar 2015 in Kraft tretenden Mindestlohngesetzes (MiLog), einschließlich der sich daraus ergebenden sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Situation, vor.

Dem Rechtsgutachten lag unter anderem die Fragestellung zu Grunde, ob im EU-Ausland angestellte Mitarbeiter eines Unternehmens aus der Transportbranche, die Aufträge für eine deutsche Tochtergesellschaft in Deutschland ausführen, ab dem 01.01.2015 dem Mindestlohngesetz unterliegen. Den Abschluss des Gutachtens bildet eine ausführliche rechtliche Einordnung der Anwendung des MiLoG auf grenzüberschreitende Transporte, Kabotage- und Transitfahrten unter Beachtung der europarechtlichen Rechtsnormen.

Kernergebnis sind die bisher kaum wahrgenommenen zukünftigen haftungsrechtlichen Probleme bei der Auftragsvergabe an ausländische Subunternehmer für deutsche Trans-portunternehmer.

Das ausführliche Gutachten über die Auswirkungen der Einführung des Mindestlohnge-setzes auf grenzübergreifende Transporte kann auf dem Portal palettenreport.de unter der E-Mail-Adresse gutachten@palettenreport.de für 99,- Euro bestellt werden.

 

DD Legal Rechtsanwälte & Steuerberater

Die DD Legal ist eine disziplinübergreifende Full-Service-Kanzlei mit den Bereichen: Rechtsberatung, Steuerberatung und Unternehmensberatung.

Die DD Legal Rechtsanwälte versteht sich als kompetente Ansprechpartnerin für Transport-unternehmer aus Deutschland und Polen. Zu diesem Zweck verfügt die Kanzlei über ein deutsch-polnisches Anwaltsteam mit polnisch-sprachigem Sekretariat um eine schnelle und direkte Kommunikation in der Sprache des Mandanten und die persönliche Beratung von Unternehmern für Unternehmer zu gewährleisten.


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