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Projekt A 20: Bundesverwaltungsgericht bestätigt niedersächsische Planung zum Elbtunnel

11.11.2016 08:35 Hinterland

Minister Lies: „Planer haben gut gearbeitet, wir liegen im Zeitplan“.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig hat mit dem gestrigen Urteil die Planung der Elbquerung (niedersächsischer Teil des A 20-Projektes) bestätigt. Die noch anhängigen Klagen des BUND und eines Windparkbetreibers wurden abgewiesen.

Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies nahm die Entscheidung des Gerichts,,hoch erfreut" zur Kenntnis: „Das Urteil ist ein Beleg für die gute Arbeit unserer Straßenplaner und der Planfeststellungsbehörde. Der Gesamtablauf der Planung für die Küstenautobahn A 20 wird in keiner Weise verzögert. Der Planfeststellungsbeschluss ist damit vollziehbar. Bei optimalem Verlauf rechne ich mit einem Baubeginn des Tunnels im Jahr 2021, das deckt sich mit den Planungen für die unmittelbar anschließenden Bauabschnitte der A 20 und auf den Nebenstrecken. Für den ersten Bauabschnitt der A 20-Trasse im Westen zwischen der A 28 und der A 29 liegt Baurecht voraussichtlich Anfang 2018 vor, so dass dort dann zügig mit dem Bau begonnen werden kann."
 

Projekt A 20: Bundesverwaltungsgericht bestätigt niedersächsische Planung zum Elbtunnel

Pressekontakt

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Pressestelle
Stefan Wittke und Sabine Schlemmer-Kaune
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