Planfeststellungsverfahren für „Vorbereitende Herrichtung von Flächen für Hafenzwecke in Steinwerder Süd“

09.09.2019 17:15 Wirtschaft

Die Hamburg Port Authority (Vorhabensträgerin) hat für das vorstehende Vorhaben bei der als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde zuständigen Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation die Planfeststellung beantragt. Das Vorhaben bezweckt die vorbereitende Herrichtung von Flächen für Hafenzwecke im Stadtteil Steinwerder. Hierzu sollen die zusammen als Steinwerder Süd bezeichneten Flächen des Hansaterminals und des Roßterminals umstrukturiert werden. Die vorhandenen Kaizungen sollen aus Gründen des Hochwasserschutzes von einem derzeitigen Niveau von rund + 5,5 m NHN auf + 8 m NHN aufgehöht, die Höftspitzen Roßhöft und Oderhöft zurückgebaut und der dazwischenliegende Bereich des Oderhafens verfüllt und ebenfalls auf ein Niveau von + 8 m NHN gebracht werden. Mit der Maßnahme soll eine circa 33 ha große, zusammenhängende Fläche geschaffen werden, die zum Gewässer mit Uferböschungen abschließt.
 
Im Detail soll das Vorhaben insbesondere nachstehende Bautätigkeiten umfassen:
  • Rückbau der Roßhöftspitze und der Oderhöftspitze
  • Rückbau der vorhandenen Verkehrsanlagen
  • Rückbau der Kaianlagen (Beschränkung auf die Kaiköpfe)
  • Rückbau vorhandener Brücken, Gebäude und sonstiger Anlagen auf den derzeitigen
  • Oberflächen
  • Aufhöhung des Oderhafens
  • Aufhöhung der bislang nicht verfüllten Abschnitte des ehemaligen Ellerholzkanals
  • Gemeinsame weitere Aufhöhung der verbliebenen Terminalflächen, des Oderhafens, des ehemaligen Rodewischhafens, des ehemaligen Ellerholzkanals und der Erschließungsfläche Südwest, die südlich des ehemaligen Ellerholzkanals und westlich des ehemaligen Rodewischhafens liegt
  • Begleitender Aufbau von Uferböschungen nach Westen zum Roßhafen sowie nach Norden zum Ellerholzhafen
Zum Verfahren: Am 10. September 2019 erscheint die Bekanntmachung im Amtlichen Anzeiger. Vom 19. September bis zum 18. Oktober 2019 werden die Planunterlagen im Bezirksamt Hamburg-Mitte ausgelegt. Die Äußerungsfristläuft vom  19. September bis zum 18. November 2019. Einwendungen, Stellungnahmen und Äußerungen können demnach bis zum 18. November 2019 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Planfeststellungsbehörde (Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg) oder bei dem Bezirksamt Hamburg-Mitte erhoben bzw. vorgebracht werden.
 
 
Die Planunterlagen sowie allgemeine Informationen zum Anhörungs- und Planfeststellungsverfahren sollen ab dem Beginn der Auslegung auch im Internet unter der
Adresse http://www.hamburg.de/bwvi/np-aktuelle-planfeststellungsverfahren/
Veröffentlicht werden. Maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen
 

Planfeststellungsverfahren für Steinwerder Süd

Pressekontakt

Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Pressestelle Susanne Meinecke
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