Neue Förderrichtlinie für den Kombinierten Verkehr tritt in Kraft

06.01.2017 17:02 Wirtschaft

93 Millionen für den Kombinierten Verkehr.

Die EU-Kommission hat die neue Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nicht bundeseigener Unternehmen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) genehmigt. Damit kann sie rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Dorothee Bär, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur und Koordinatorin der Bundesregierung für Güterverkehr und Logistik: „Das Bundesverkehrsministerium fördert den Bau von privaten Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs auch im Jahr 2017 mit rund 93 Millionen Euro. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Verlagerung von Straßentransporten auf die Schiene und die Wasserstraße. Mit der neuen Förderrichtlinie erweitern wir unseren Förderkatalog und verbessern die Antragsbedingungen. Ich erwarte, dass nun deutlich mehr Fördermittel als bisher abgerufen werden.“

Änderungen im Vergleich zur Förderperiode 2016 sind u.a.:
  • Die Verfahren zur Antragsstellung wurden gestrafft und die Beratung bei der Antragsstellung explizit festgeschrieben. Die Vollständigkeit der Anträge wird künftig innerhalb eines Monats geprüft.
  • Künftig wird es möglich, zur Absicherung möglicher Rückzahlungsverpflichtungen an den Bund eine erstrangige Grundschuld einzusetzen. Bisher waren hier nur teure Bankbürgschaften zulässig.
  • Die Förderung von Einrichtungen für Horizontalumschlag und Auffahrvorrichtungen für nichtkranbare Sattelauflieger wurde in die Liste der förderfähigen Anlagenbestandteile aufgenommen.
  • In die Wirtschaftlichkeitsrechnung werden in Zukunft nicht mehr allein Verlagerungseffekte nur auf deutschem Bundesgebiet, sondern anteilig auch Transportstrecken im europäischen Ausland berücksichtigt.
Die neue Richtlinie kann auf der Homepage des BMVI abgerufen werden: www.bmvi.de/kombinierter-verkehr


 

Neue Förderrichtlinie für den Kombinierten Verkehr tritt in Kraft

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