Nationale Umsetzung der SOLAS-Anforderungen zum „Wiegen von Containern“: ZDS fordert Rechts- und Planungssicherheit
04.06.2015 08:15 Schifffahrt
Auf Einladung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fand gestern in Bonn eine Informationsveranstaltung zum Umsetzungsprozess der SOLAS-Anforderungen für die Massebestimmung von Seecontainern („Wiegen von Containern“) statt.
Dabei haben Vertreter der EU-Mitgliedstaaten, der maritimen Verbände, des Speditions- und Logistikgewerbes und Unternehmensvertreter Möglichkeiten der nationalen Umsetzung in praktischer und rechtlicher Hinsicht erörtert.
Der ZDS hat in einem Vortrag deutlich gemacht, dass
Die SOLAS-Ergänzung soll Ladungsverluste bei Seecontainern verhindern und die Schiffssicherheit im Hinblick auf die Stabilität verbessern.
Als Instrument für die Umsetzung hat der IMO-Schiffssicherheitsausschuss (MSC) im November 2014 Richtlinien zur Bestimmung der bestätigten Bruttomasse von Frachtcontainern beschlossen.
Von deutscher Seite war das BMVI direkt an den IMO-Verhandlungen beteiligt.
Dabei haben Vertreter der EU-Mitgliedstaaten, der maritimen Verbände, des Speditions- und Logistikgewerbes und Unternehmensvertreter Möglichkeiten der nationalen Umsetzung in praktischer und rechtlicher Hinsicht erörtert.
Der ZDS hat in einem Vortrag deutlich gemacht, dass
- die Umsetzung der internationalen Vorgaben aus dem SOLAS-Übereinkommen in den Häfen wettbewerbsneutral erfolgen muss.
- die Terminals und die weiteren Wirtschaftsbeteiligten frühzeitige Rechts- und Planungssicherheit im Hinblick auf die Implementierung und Optimierung von notwendigen Prozessen benötigen.
- die geforderte Zertifizierung des Verwiegeverfahrens als Voraussetzung für die Verifizierung des Containergewichts im Wege der Berechnungsmethode einheitlich geregelt werden muss, damit die Packbetriebe auf den Terminals klare Vorgaben haben.
- es über die Genauigkeitsklasse der Verwiegeeinrichtung und etwaige Fehlertoleranzen eine Einigung zwischen den Wirtschaftsbeteiligten sowie eine gleichartige, allgemein anerkannte Festlegung geben muss.
- die Zuständigkeit für die nationale behördliche Kontrolle die bestimmt werden sowie eine für alle Terminalstandorte einheitliche gesetzliche Regelung erfolgen sollte.
Hintergrund:
Ab 1. Juli 2016 tritt nach Verabschiedung durch die IMO-Mitgliedstaaten die Ergänzung des SOLAS-Übereinkommens in Kraft, nach der Container nur auf Seeschiffe verladen werden dürfen, wenn die verifizierte Bruttomasse vorliegt.Die SOLAS-Ergänzung soll Ladungsverluste bei Seecontainern verhindern und die Schiffssicherheit im Hinblick auf die Stabilität verbessern.
Als Instrument für die Umsetzung hat der IMO-Schiffssicherheitsausschuss (MSC) im November 2014 Richtlinien zur Bestimmung der bestätigten Bruttomasse von Frachtcontainern beschlossen.
Von deutscher Seite war das BMVI direkt an den IMO-Verhandlungen beteiligt.
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