Indiens Einführung der Goods and Services Tax: Änderungen zum 1. Oktober 2017

13.09.2017 13:34 Wirtschaft

Am 01.07.2017 wurde mit der Einführung der Goods and Services Tax (GST) die größte Steuerreform seit Indiens Unabhängigkeit 1947 durchgeführt. Zum 01.10.2017 wird es noch einmal wichtige Änderungen geben.

Der Import Export Code (IEC) wird endgültig durch die GSTIN (Goods and Services Tax Payer Identification Number) ersetzt. Die GSTIN ist auf allen Dokumenten anzugeben, alternativ kann auch die PAN (Permanent Account Number) angegeben werden, diese ist in der GSTIN enthalten. Wenn der Importeur unter GST angemeldet ist, dann ist die Angabe der GSTIN jedoch Pflicht, ist dies nicht der Fall muss die PAN angegeben werden. Allerdings vereinfacht sich die Situation für deutsche Exporteure, da die indischen Importeure für die Anforderung der GSTIN bzw. PAN zuständig sind. Zu beachten ist, dass noch bis zum 30.09.2017 der IEC und die GSTIN bzw. PAN angegeben werden müssen, ab dem 01.10.2017 nur noch die GSTIN bzw. PAN, denn ab hier gelten ausschließlich die neuen Regelungen.

Mit der Einführung der Goods and Services Tax werden viele verschiedene Steuern zu einer einheitlichen Steuer zusammengefasst, die sich nur noch in drei Komponenten aufteilt. Für Einfuhren aus dem Ausland gilt die Integrated GST (IGST), eine Komponente der GST.

Weitere Informationen und Hintergründe zur GST finden sie hier.

Ganz im Fokus steht das Thema Indien im Rahmen der INDIA WEEK Hamburg, die vom 6. – 12. November stattfindet. 
 

Indiens Einführung der Goods and Services Tax: Änderungen zum 1. Oktober 2017