Ferlemann: Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt stärken

09.01.2019 12:00 Hinterland

Befahrensabgabe für Binnenschifffahrt zum 1. Januar 2019 abgeschafft
 
Zum 1. Januar 2019 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Abschaffung der Abgaben für die Binnenschiff- fahrt umgesetzt. Damit wird die gewerbliche Güterschifffahrt jährlich um ca. 45 Millionen Euro entlastet.
 
Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: „Die Binnenschifffahrt ist system- relevant für unsere Logistik. Nur mit unseren Binnenschiffen funktioniert Transport und macht Deutschland immer wieder zum Logistikweltmeis- ter. Unser Ziel ist daher, die Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt zu stärken. Ein erster großer Schritt dafür ist getan: Wir haben die Befah- rensabgabe für die gewerbliche Güterschifffahrt zum Jahreswechsel ab- geschafft – und erfüllen damit eine wichtige Vorgabe des Koalitionsver- trages. Im nächsten Schritt finalisieren wir gemeinsam den ‚Masterplan Binnenschifffahrt‘.“
 
Der Bund hat bisher auf den meisten Bundeswasserstraßen Abgaben von der gewerblichen Binnenschifffahrt erhoben. Mit der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2019 wurde entschieden, diese Abgaben abzuschaffen. Ausnahmen sind der Nord- Ostsee-Kanal und – aufgrund internationaler Abkommen – die Mosel. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes hat dementsprechend die Abgabenerhebung bereits einge- stellt.
 

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