Fahrrinnenanpassung: Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf und der Berufsfischer erfolglos

28.11.2017 13:24 Wirtschaft

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf sowie von Elb- und Küstenfischern gegen die Planfeststellungsbeschlüsse für die Fahrrinnenanpassung in Unter- und Außenelbe abgewiesen.

Die Planfeststellungsbehörden durften bei der Abwägung der betroffenen Belange dem öffentlichen Interesse an einer Aufrechterhaltung bzw. Verbesserung der Verkehrsfunktion der Bundeswasserstraße Elbe den Vorrang gegenüber den widerstreitenden Interessen der Kläger einräumen. 

Die Belange der Kläger sind aufgrund ihrer Lage- und Situationsgebundenheit nur eingeschränkt schutzwürdig. Die von den Städten Cuxhaven und Otterndorf geltend gemachten Auswirkungen des Vorhabens auf kommunale Einrichtungen (Bojenbäder, Badeseen, Seglerhafen) und an ihre Gemeindegebiete angrenzende, für touristische Zwecke genutzte Wattflächen sind - auch wegen der schon bestehenden Vorbelastung - zudem nicht so gravierend, dass das Abwägungsergebnis anders hätte ausfallen müssen. Soweit die Berufsfischer durch das Ausbauvorhaben zeitweise oder dauerhaft, etwa durch den Wegfall traditioneller Fangplätze, nachteilig betroffen werden, müssen sie diese Beeinträchtigungen wegen der vorrangigen Verkehrsfunktion der Elbe hinnehmen. Für den Fall, dass das Ausbauvorhaben zu Existenzgefährdungen führt, sehen die Planfeststellungsbeschlüsse eine Entschädigung vor.

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Hamburgs Wirtschaftssenator Frank Horch sagt zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: „Mit dem heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sind wir der Umsetzung der Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe einen weiteren Schritt näher gekommen. Ich bin weiterhin sehr zuversichtlich, dass wir das Projekt in naher Zukunft umsetzen können. Wir arbeiten seit Februar daran, die letzten Bedenken des Gerichts auszuräumen. Die Überarbeitungen fließen in das dritte Planergänzungsverfahren ein. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass  bereits im Januar 2018 ein Antrag auf Planergänzung bei den Planfeststellungsbehörden gestellt werden kann und damit ein entsprechendes Planergänzungsverfahren gestartet werden kann.“
 
Am 13. Dezember wird das Bundesverwaltungsgericht die noch verbliebenen Klagen von vier Privatpersonen und von Wasser- und Bodenverbänden verhandeln. Während die privaten Eigentümer erhebliche Beeinträchtigungen durch Lärm, Erschütterungen, Uferabbrüche und ein ca. 70 m hohes Oberfeuer rügen, geht es den Verbänden um ergänzende Regelungen zu den Planfeststellungsbeschlüssen im Hinblick auf die Sicherstellung der Ent- und Bewässerung ihrer Verbandsgebiete und die Gewährleistung des Hochwasserschutzes. Mit Abschluss auch dieser Gerichtsverfahren sind dann alle anhängigen Klagverfahren gegen die Fahrrinnenanpassung abgeschlossen.
 

Elbvertiefung: Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf und der Berufsfischer erfolglos

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