Fahrrinnenanpassung: Klage abgewiesen

04.06.2020 13:51 Schifffahrt

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem heutigen Urteil auch die ergänzende Planung in verbliebenen Belangen des europäischen Umweltrechts bestätigt. Das Gericht hat klargestellt, dass die ergänzende Kohärenzmaßnahme nicht zu beanstanden ist und die weiteren bisher vom Gericht beanstandeten Punkte geheilt wurden. Die Fahrrinnenanpassung der Elbe kann damit vollständig wie geplant fertiggestellt werden.

Bereits am 07.02.2017 wurde der überwiegende Teil der Planfeststellung für rechtsfehlerfrei erklärt. Im letzten Teil dieses nun bereits seit 2012 andauernden Klageprozesses der Umweltverbände hatten Hamburg und der Bund die Planungen insbesondere um eine weitere Kohärenzmaßnahme zugunsten der Pflanzenart Schierlingswasserfenchel ergänzt: Die eigentlichen Baumaßnahmen zur Vertiefung und zur Verbreiterung haben bereits begonnen.

Senator Michael Westhagemann: „Nach allen Auseinandersetzungen haben wir eine gute Balance zwischen wirtschaftlichen und ökologischen Interessen gefunden. Das Gericht hat mit dem heutigen Beschluss ein Jahrzehnte währendes Verfahren beendet. Insgesamt zeigt sich eine große Heraus-forderung für die Zukunft: Wollen wir unsere wirtschaftliche Stärke erhalten, muss es gelingen solche Planungsprozesse deutlich schneller zu einem Abschluss zu bringen.“

Prof. Dr.-Ing. Hans-Heinrich Witte, Präsident der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt: „Wir haben heute den höchstrichterlichen Nachweis erhalten, dass unsere Planungen die berechtigten Anforderungen von Natur und Wirtschaft vereinen. Damit sind auch die wenigen noch zu klärenden Fragen entschieden. Die Fahrrinnenanpassung der Elbe kann jetzt wie geplant vollständig umgesetzt werden. Mein großer Dank geht an alle, die jahrzehntelang an diesem bedeutenden Projekt mitgewirkt haben.“


 

Fahrrinnenanpassung: Klage abgewiesen

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