Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird verschoben auf den 26. des übernächsten Monats - Regelung ist gültig ab 1. Dezember 2020

08.10.2020 14:21 Wirtschaft

Auf Betreiben Hamburgs wurde die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) reformiert. Es ist ein wichtiges Thema für die Wettbewerbsfähigkeit des Außenhandelsstandortes Deutschland insgesamt. Durch die bisherige Regelung der Einfuhrumsatzsteuer wurde viel Liquidität gebunden. Die Steuer wurde zwar in den meisten Fällen später wieder erstattet, doch stellte sie einen vorrübergehenden Nachteil beim Warenimport gegenüber anderen europäischen Häfen dar. Bei der Entscheidung, in welchen Regionen Unternehmen zukünftig ihre Investitionen tätigen sollen und wie Logistikketten finanziell optimiert gestaltet werden können, hat Deutschland nun einen entscheidenden Nachteil beseitigt. Nun wird die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer verschoben auf den 26. des übernächsten Monats. Diese Regelung ist gültig ab 1. Dezember 2020.

Senator Michael Westhagemann: „Ich bin froh, dass die Regelung nun zügig umgesetzt wird und bedanke mich für die konstruktive Zusammenarbeit mit Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Die Lösung gibt Unternehmen einen Liquiditätseffekt von ca. 5 Mrd. Euro und ermöglicht den Unternehmen in Deutschland eine Gleichstellung im Wettbewerb mit unseren europäischen Nachbarn. Insbesondere für unseren Hafen- und Logistikstandort Hamburg ist das ein wichtiges Signal. Gleichzeitig können so langfristig Arbeitsplätze und Steuereinnahmen in Deutschland gesichert werden.“

Finanzsenator Andreas Dressel: „Gemeinsam haben wir in der Finanzminister- und Wirtschaftsministerkonferenz Druck gemacht. Auch wenn der große Wurf mit dem Verrechnungsmodell noch aussteht, ein wichtiger erster Schritt ist gemacht. Gerade die Hamburger Logistik- und maritime Wirtschaft wird profitieren. Die Liquiditätsvorteile für die Unternehmen durch die Verschiebung der Fälligkeitstermine gehen in die Milliarden - das hilft in der aktuellen Corona-Krise sehr. Wirtschafts- und Finanzbehörde werden in den nächsten Monaten breit informieren, damit alle Hamburger Unternehmen bestmöglich profitieren können.“

Hier wird das Ganze noch einmal im Film erklärt:
Deutsch: https://www.youtube.com/watch?v=SK__twc-lJ4
Englisch: https://www.youtube.com/watch?v=SLOHcDhB4g4

 

Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird verschoben auf den 26. des Folgemonats - Regelung ist gültig ab 1. Dezember 2020

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