Europäische Kommission veröffentlicht „Fahrplan“ zum Beihilferecht für Häfen

12.02.2016 14:18 Wirtschaft

Um die Anwendung der EU-Beihilferegeln zu vereinfachen, die bestehende Entscheidungspraxis zu kodifizieren, Meldepflichten abzuschaffen und Kostenersparnisse zu erzielen, beabsichtigt die Europäische Kommission, Häfen und Flughäfen in die Allgemeine Gruppenfreistellung (AGVO) im EU-Wettbewerbsrecht einzubeziehen. Das bestätigt die Europäische Kommission einmal mehr mit der Veröffentlichung eines so genannten Fahrplans. Voraussetzung für eine entsprechende Änderung der AGVO sei eine ausreichende Fallpraxis.
Unter dem EU-Wettbewerbsrecht sind Mitgliedsstaaten verpflichtet, staatliche Beihilfen – dazu können bestimmte Infrastrukturinvestitionen in Häfen zählen – von der Europäischen Kommission vorab genehmigen zu lassen. Mit der Einbeziehung von Häfen in die AGVO könnte die Notifizierungspflicht unter bestimmten Voraussetzungen entfallen. Damit könnten Hafenprojekte schneller und billiger umgesetzt werden. Die Europäische Kommission selbst geht von Ersparnissen von „mehreren Millionen Euro“ allein bei Verwaltungskosten aus.
Die Kommission müsse zwei öffentliche Anhörungen durchführen und die Mitgliedsstaaten der EU konsultieren. Eine formale Folgenabschätzung des Vorhabens sei nicht erforderlich.
Der Fahrplan enthält jedoch keine Einzelheiten zur konkreten Ausgestaltung einer überarbeiteten AGVO und auch keine konkreten zeitlichen Angaben.
Der Fahrplan erfüllt somit nicht die Anforderungen der Mitglieder des Europäischen Parlaments, die nähere Informationen zum weiteren Vorgehen im Beihilferecht verlangen, bevor sie am „Port Package III“ weiterarbeiten.
Die Europäische Kommission veröffentlicht Fahrpläne („Roadmaps“) in der Anfangsphase der Rechtsetzung, um Interessenträger über neue Initiativen zu informieren. Sie dienen Informationszwecken und gelten als unverbindlich. 
 

Pressekontakt

Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e.V.
Am Sandtorkai 2
D-20457 Hamburg