Erneuerungsprozess der Handelskammer schreitet planmäßig voran

09.05.2018 10:20 Wirtschaft

Das Handelskammer-Plenum hat in seiner Mai-Sitzung ein umfassendes Eckpunktepapier zu den Erfolgsfaktoren für die Entwicklung des Hamburger Hafens verabschiedet. Die Handelskammer fordert darin unter anderem geeignete Maßnahmen für mehr lokale Wertschöpfung, eine anforderungsgerechte digitale Infrastruktur sowie eine weitere Verbesserung der Personalausstattung beim Hamburger Zoll. Insgesamt enthält das Papier dreizehn Forderungen zur Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit des Universalhafens Hamburg. „Wenn es Hamburg gelingt, seinen Stadthafen im globalen Wettbewerb zu behaupten, weitere Innovationen zu fördern, Emissionen zu reduzieren und die Chancen der digitalen Transformation aktiv zu nutzen, wird dies Strahlkraft weit über die Grenzen Hamburgs entwickeln“, sagt Willem van der Schalk, Vorsitzender des Ausschusses für Hafen und Schifffahrt.

„Wir müssen die besondere Lage des Hamburger Hafens tief im Binnenland als Wettbewerbsvorteil nutzen, die lokale Wertschöpfung steigern und den Anteil lokaler Ladung weiter stärken, der aus der Metropolregion kommt oder hier weiterverarbeitet wird“, sagt Handelskammer-Präses Tobias Bergmann. „Um die Zukunftsfähigkeit des Hafens und damit eine wichtige Ressource der außenhandelsorientierten deutschen Wirtschaft insgesamt zu sichern, müssen Hafen- und Stadtentwicklung deshalb besser aufeinander abgestimmt werden.“ Das Eckpunktepapier der Kammer beruht auf einer breiten Beteiligung der Handelskammer-Ausschüsse, betonte Bergmann weiter. Durch die intensive Einbindung der ehrenamtlichen Ausschüsse für Hafen und Schifffahrt, Außenwirtschaft, Energie, Hamburger Süden, Handel, Industrie, Stadtentwicklung und Immobilienwirtschaft, Umwelt und Verkehr habe die Kammer dabei insbesondere dem Spannungsfeld zwischen Stadt- und Hafenentwicklung sowie Nachhaltigkeitsaspekten Rechnung getragen. (Das Eckpunktepapier finden Sie hier: www.hk24.de/hamburgerhafen)

Nächster Schritt im Reorganisationsprozess der KammerDes Weiteren hat das Plenum den aktuellen Stand der Reorganisation der Handelskammer diskutiert. Ziel des Erneuerungsprozesses ist es, die Handelskammer mitgliedernah, digital, effizient und wirksam aufzustellen. Im ersten Quartal 2018 wurden hierzu sämtliche Prozesse und Arbeitsstrukturen der Handelskammer mit professioneller Unterstützung analysiert. Hierbei waren die Mitarbeiter im Rahmen von Workshops und Diskussionsrunden intensiv eingebunden. Diese Analyse ist die Basis für die heute diskutierte Grobstruktur. Ferner beteiligt sich das Ehrenamt mit Vertretern aus Präsidium und Plenum intensiv an dem Prozess. 

Anstatt der heute zehn Geschäftsbereiche sind in der neuen Struktur fünf Bereiche vorgesehen – mit der Gesamtinteressenvertretung, der Berufsbildung, Weiterbildung und Service, zentralen Aufgaben und Mitgliederbeziehungen decken sie das Leistungsspektrum der Kammer ab. Die inhaltliche Tiefe der Kammerarbeit soll dabei erhalten bleiben bzw. in Zukunft noch weiter ausgebaut werden. Ziel ist es, bis zum Ende des 2. Quartals die Grundzüge der neuen Aufbauorganisation zu definieren und die zentralen Führungspositionen zu besetzen. Im Anschluss beginnt der Umsetzungsprozess, in dem die Geschäftsführung zusammen mit den Mitarbeitern und unter Einbeziehung des Ehrenamts die Aufbauorganisation im Detail ausarbeiten und neue Arbeitsprozesse definieren wird. „Wir befinden uns mit der Reorganisation voll in unserem Zeitplan. Die zuständigen Gremien und Mitarbeiter diskutieren sehr konstruktiv eine effiziente und leistungsstarke Struktur für die Handelskammer, die den Erwartungen unserer Mitglieder gerecht wird“, berichtete Hauptgeschäftsführerin Christi Degen in der Sitzung.
 
Schließlich nahm Vizepräses Dr. Torsten Teichert Stellung zur aktuellen Urteilsbegründung des OVG Hamburg hinsichtlich der Rücklagenbildung der Kammer in früheren Wirtschaftsjahren: „Das OVG Hamburg hat festgestellt, dass die im Haushaltsjahr 2011 ausgewiesenen Rücklagen in ihrer Höhe rechtswidrig waren. Es hat der Handelskammer Hamburg ins Stammbuch geschrieben, dass sie keine Vermögensmehrung betreiben darf und es für alle Rücklagen dem Grunde und der Höhe nach strenge Richtlinien geben muss. Das Gericht hat außerdem festgestellt, dass die Gewinnvorträge aus dem Jahr 2010 für und die geplanten Gewinne 2011 nicht mit dem Prinzip der Sparsamkeit im Umgang mit Mitgliedsbeiträgen vereinbar waren." Vizepräses Dr. Teichert dankte dem Unternehmer Stephan Duphorn, heute Mitglied des Plenums, ausdrücklich dafür, dass er mit seiner Klage die jetzt vorliegende Klarheit über die Rahmenbedingungen für den Kammerhaushalt erreicht habe. Das Urteil habe auch Bedeutung für alle anderen IHKs in Deutschland. Der Innenausschuss der Handelskammer wird nun kurzfristig evaluieren, wie hoch die Rücklagen hätten sein dürfen und wie beitragstechnisch damit umzugehen ist.


 

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