Entscheidung zur Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe verzögert sich

02.10.2014 11:05 Schifffahrt

Statements der Hafen Hamburg Marketing Vorstände Axel Mattern und Ingo Egloff zur heutigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

Wir respektieren die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig (BVerwG) zur Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe, die heute verkündet wurde. Eine endgültige Entscheidung könne erst getroffen werden, wenn der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) noch ausstehende Fragen zum sogenannten Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot der EU-Wasserrahmenrichtlinie geklärt hat. Über diese Fragen wird im Rahmen der Klagen gegen die Weservertiefung bis Frühjahr 2015 entschieden.

Das BVerwG betonte aber auch, dass zwar im Bereich der FFH- und der Umweltverträglichkeitsprüfung noch verschiedene Mängel im Planfeststellungsbeschluss der Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe bestehen, diese aber nach Auffassung des BVerwG behebbar sind und nicht zur Aufhebung der Planfeststellungsbeschlüsse führen.

Wir bedauern, dass erneut Zeit vergeht und die entscheidende Verbesserung der derzeit geltenden Tiefgangs- und Breitenrestriktionen noch nicht realisiert werden kann. Nach mehr als zehn Jahren Planungs- und Genehmigungsverfahren, die für die Kunden des Hafens, die Reedereien und die im Hafen tätigen Unternehmen eine schwierige Zeit waren, ist eine schnelle und sorgfältige Umsetzung der Ausbaumaßnahmen unverändert erstes Ziel. Mit mehr als 140 Millionen Tonnen Seegüterumschlag und mehr als 9 Millionen TEU im Containerumschlag ist Hamburg in Nordeuropa die verkehrsgeografisch optimal gelegene Drehscheibe für weltweite Güterströme und Transportketten im seeseitigen Außenhandel. Vor dem Hintergrund einer steigenden Anzahl an Großschiffsanläufen ist die seewärtige Zufahrt über die Elbe für den Hamburger Hafen und die hier und in der Metropolregion Hamburg ansässigen Unternehmen von größter Bedeutung. Mehr als 150.000 Arbeitsplätze sind mit dem Hafen verbunden. Eine deutlich verbesserte Erreichbarkeit des Hafens wird auch von den weltweit im Außenhandel tätigen Industrie- und Handelsunternehmen, die für ihre Exporte und Importe Deutschlands größten Universalhafen nutzen, dringend erwartet.

Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts (Nr. 58/2014)

Elbvertiefung: Warten auf Luxemburg

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute das Verfahren der Umweltverbände BUND und NABU gegen die Planfeststellungsbeschlüsse für die Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg über eine bereits anhängige Vorlage zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie ausgesetzt.

Der für das Recht der Wasserstraßen zuständige 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts war bereits im vergangenen Sommer anlässlich der Umweltverbandsklagen gegen den Ausbau der Weser mit der Wasserrahmenrichtlinie befasst. Mit Beschluss vom 11. Juli 2013 (BVerwG 7 A 20.11) hat er dem EuGH eine Reihe von Fragen zum sog. Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot der Wasserrahmenrichtlinie vorgelegt (vgl. Pressemitteilung Nr. 47/2013 vom 11. Juli 2013; EuGH C-461/13).

Die Entscheidung des EuGH ist für das Verfahren über die Elbvertiefung vorgreiflich, weil die Vorlagefragen sich auch hier stellen. Die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefragen ist durch die 1. Ergänzungsbeschlüsse vom 1. Oktober 2013 nicht entfallen. In den Ergänzungsbeschlüssen haben die Beklagten die Planfeststellungsbeschlüsse vom 23. April 2012 um die Zulassung einer vorsorglichen Ausnahme von den Bewirtschaftungszielen für die betroffenen Wasserkörper ergänzt. Die angestellte „Hilfsprüfung“ ist jedoch nicht tragfähig. Hierfür hätten die angewandten Kriterien für die Bewertung der unterstellten Verschlechterungen des Gewässerzustands im Ergänzungsbeschluss definiert und ihr fachlich untersetzter Sinngehalt nachvollziehbar dargelegt werden müssen. Das ist nicht hinreichend geschehen.

Der Senat hat im Anschluss an die fünftägige mündliche Verhandlung im Juli 2014, in der u.a. die Gutachten der Bundesanstalt für Wasserbau zu den Auswirkungen des Vorhabens auf die Tidewasserstände, die Strömungsgeschwindigkeiten und die Sedimentationsraten, der Verkehrsbedarf und die Alternativenprüfung sowie die Betroffenheit geschützter Tier- und Pflanzenarten (z.B. Schierlings-Wasserfenchel, Finte, Schnäpel, afrosibirischer Knutt) erörtert worden sind, auch über den sonstigen Streitstoff beraten. Nach seiner vorläufigen Einschätzung leiden die Planfeststellungsbeschlüsse im Bereich der FFH- und der Umweltverträglichkeitsprüfung zwar an verschiedenen Mängeln. Diese Mängel sind aber behebbar und führen weder einzeln noch in ihrer Summe zur Aufhebung der Planfeststellungsbeschlüsse.

Für eine abschließende Entscheidung des Senats muss daher das Urteil des EuGH in der Rechtssache C-461/13 abgewartet werden. Die mündliche Verhandlung vor dem EuGH hat bereits am 8. Juli 2014 stattgefunden, mit einem Urteil wird im Frühjahr 2015 gerechnet.

BVerwG 7 A 14.12 - Beschluss vom 02. Oktober 2014

Quelle: BVerwG 7 A 14.12 (www.bverwg.de)

Weitere Statements zur Entscheidung des BundesverwaltungsgerichtsWeitere Statements zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

Hamburg´s Erster Bürgermeister Olaf Scholz: „Die Flüsse sind die Lebensadern Europas. Entlang dieser Flüsse sind die Städte und Kulthrefandschaften entstanden. Das Schicksal vieler Millionen Bürgerinnen und Bürger Europas wird von der Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie durch den EuGH abhängen.“

Hamburg´s Wirtschaftssenator Frank Horch: „Der Hamburger Hafen hat eine herausragende Bedeutung für die Wirtschaft nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Mittel- und Osteuropa. Gemeinsam mit anderen europäischen Hafenstädten schauen wir nun gemeinsam auf die Entscheidung in Luxemburg. Das Gericht hat klar gesagt, dass die Fahrrinnenanpassung wirtschaftlich geboten ist. Wir sind weiterhin zuversichtlich, dass das Gericht in unserem Sinne entscheidet.“

Fritz Horst Melsheimer, Präses der Handelskammer Hamburg: „Die Hamburger Wirtschaft begrüßt, dass das Bundesverwaltungsgericht grundsätzlich den Bestand der Planfeststellungsbeschlüsse bestätigt hat, bedauert aber die weitere zeitliche Verzögerung durch die notwendige Beseitigung von Mängeln und das Warten auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Weser-Verfahren. Es geht voran, aber leider langsamer als erwartet – und dies nach einem bereits zwölfjährigen Verfahren. Die wirtschaftliche Notwendigkeit des wichtigsten Infrastrukturprojektes für Wirtschaft und Arbeit in der Metropolregion Hamburg ist unbestritten, die Planung wurde vor über einem Jahr durch einen Fachbeitrag zur europäischen Wasserrahmenrichtlinie ergänzt. Ich hoffe, dass die Aussetzung des Verfahrens bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Weser-Verfahren genutzt werden kann, um in dieser Zeit die erforderliche Nachbesserung des Planfeststellungsbeschlusses vorzunehmen.“

Gunther Bonz, Präsident des Unternehmensverbandes Hafen Hamburg e.V.: „Mit der heute verkündeten Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht die Planfeststellungsbeschlüsse nicht aufgehoben. Die in einzelnen Bereichen nach Auffassung des Gerichtes bestehenden Mängel sind danach behebbar. Die Entscheidung des Gerichts, das Verfahren auszusetzen, bis der Europäische Gerichtshof voraussichtlich im Frühjahr 2015 eine Grundsatzentscheidung zur Auslegung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) getroffen hat, ist offenkundig unumgänglich. Dies ist ein deutlicher Beleg dafür, dass das Planungsrecht auch auf europäischer Ebene zu komplex und handwerklich unsauber ausgestaltet ist. Der zeitnahe Ausbau auch europäisch wichtiger Infrastrukturvorhaben leidet darunter. Der Europäische Gerichtshof hat sich bereits im Rahmen des Verfahrens zum Ausbau von Unter- und Außenweser mit den die Wasserrahmenrichtlinie betreffenden Fragen befasst und eine Entscheidung für Frühjahr 2015 angekündigt.“

Christian Koopmann, Vorsitzender des Zentralverbands Deutscher Schiffsmakler e.V.: „Mit der heutigen Entscheidung geht die Hängepartie, in der sich die Hafenkunden seit Jahren befinden in die nächste Runde – mit ungewissem Ausgang. Dabei brauchen die Reedereien und Agenturen endlich die notwendige Planungssicherheit." Der Verband hatte in der Vergangenheit wiederholt darauf hingewiesen, dass der Ausbau von Wasserstraßen und Hinterlandanbindungen ein echtes Marktbedürfnis ist und Verzögerungen die Anstrengungen der Makler und Agenten, Verkehre nach Hamburg zu lenken, zunichtemachen. Leider geht von der heutigen Entscheidung in erster Linie das Signal an die überwiegend ausländische Hafenkundschaft aus, dass infrastrukturelle Großprojekte in Deutschland nur sehr schwer realisierbar sind. Das wird in den Unternehmenszentralen auf der ganzen Welt sehr genau wahrgenommen. Man kann nur hoffen, dass der Luxemburger Gerichtshof nun zügig arbeitet, um die bestehenden Wettbewerbsnachteile der deutschen Hafenstandorte an der Elbe und Weser schnellstmöglich zu beheben."

Johan P. Schryver, Vorsitzender des Vereins Hamburger Spediteure e.V.: "Diese Vertagung kostet Hamburg weitere wertvolle Zeit. Dieser Zeit- und Handlungsverlust droht Hamburgs Stellung als internationales Warendrehkreuz nachhaltig zu gefährden. Es ist mehr als enttäuschend, dass nach über 12 Jahren, nachdem Hamburg beim Bund den Antrag für die Fahrrinnenanpassung der Elbe gestellt hat, immer noch keine Planungssicherheit vorliegt. Es ist ein Beispiel unserer bürokratischen Hürden in Deutschland, die der Umsetzung notwendiger Infrastrukturprojekte im Wege stehen. Der Verweis an den Europäischen Gerichtshof kann nach Auffassung der Hamburger Spediteure fatale Folgen für die nationale und internationale Funktion des Hamburger Hafens als Umschlagsknotenpunkt mit sich führen. In der weiteren Wirkungskette sind der Erhalt von kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie zahlreiche Arbeitsplätze in der Metropolregion Hamburg gefährdet. Reedereien und die weltweit tätigen Unternehmen der Logistikbranche verlieren ihre Vertrauensgrundlage, ihre Abwanderung würden die gesamte deutsche Wirtschaft schädigen. Planungsunterlagen mit einem Umfang von rund 2.600 Seiten reichten nicht aus, um auf Bundesebene ein Urteil zu fällen. Dieses Projekt macht deutlich, dass es grundsätzlicher Veränderungen bedarf. Dazu gehört auch eine Neuregelung des Verbandsklagerechts. Dieses darf nicht als pauschale Verhinderung von geplanten Infrastrukturvorhaben missbraucht werden.“

Klaus-Dieter Peters, Vorstandsvorsitzende der Hamburger Hafen und Logistik AG: „Wir bedauern die weitere Verzögerung der dringend notwendigen Fahrrinnenanpassung der Elbe, die durch den heutigen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts eintritt. Erfreulich ist dagegen, dass das Gericht keine Mängel in den Planfeststellungsbeschlüssen erkannt hat, die zu einer Aufhebung der Beschlüsse führen könnten. Wir schauen nun mit großer Erwartung auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie und hoffen weiterhin sehr, dass es zu einem baldigen Baubeginn kommt. Unabhängig von der Entscheidung des Gerichts werden wir unsere Anstrengungen konsequent weiter verfolgen, die Abfertigungseffizienz an unseren Anlagen noch weiter zu steigern. Die HHLA wird zudem ihre Intermodal-Strategie fortführen, mit der sie die Seehäfen und das europäische Hinterland durch ökonomisch wie ökologisch vorbildliche logistische Ketten verknüpft.“

 

Informationspapier der Hamburger Behörde für Wirtschaft, Verkehr und InnovationInformationspapier der Hamburger Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation

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Begegnungsverkehr zweier Containerschiffe auf der Elbe