Elbvertiefung: Ablauf des weiteren Verfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht

18.03.2016 14:43 Schifffahrt

Presseberichte über die Dauer des Verfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht zur Elbvertiefung geben Anlass zu folgender Klarstellung:

Derzeit führen die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und die Freie und Hansestadt Hamburg ein Verfahren zur Reparatur der vom Bundesverwaltungsgericht beanstandeten Mängel des Planfeststellungsbeschlusses für die Elbvertiefung und zur Umsetzung der wasserrechtlichen Vorgaben des Gerichtshofs der Europäischen Union durch. Dieses Verfahren, das seit ca. 1 ½ Jahren läuft und mit umfangreichen Untersuchungen verbunden war, ist noch nicht zum Abschluss gebracht worden. Der Erlass eines Planergänzungsbeschlusses ist für Ende März 2016 angekündigt worden.

Nach Erlass des Ergänzungsbeschlusses müssen die Kläger im gerichtlichen Verfahren Gelegenheit erhalten, zu den Änderungen und Ergänzungen Stellung zu nehmen. Erst danach wird sich abschätzen lassen, ob noch im Jahr 2016 eine erneute mündliche Verhandlung durchgeführt werden kann.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht Leipzig, BVerwG 7 A 2.15, Pressemeldung 17/2016
 

Für Großschiffe wie diese beiden Bulk-Carrier ist die Fahrrinnenanpassung besonders wichtig.

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