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Einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h auf der Köhlbrandbrücke

11.03.2025 15:00 Verkehrsmeldungen

Ab Samstag, den 05. April 2025, wird auf der Köhlbrandbrücke eine einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h eingeführt. Diese Maßnahme ist notwendig, um das Bauwerk zu schützen und sicherzustellen, dass die Brücke noch einige Jahre bis zur Fertigstellung der neuen Köhlbrandbrücke dem Verkehr zur Verfügung steht.

Bereits jetzt gilt auf Teilabschnitten der Brücke eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h, darunter der Knoten Breslauer Rampe und Neuhöfer Tisch, die Strombrücke sowie die Westrampe in Fahrtrichtung Waltershof. Die Hamburg Port Authority (HPA) erwartet keine negativen Auswirkungen auf den Verkehrsfluss.

Um die Verkehrsteilnehmer auf die Änderung aufmerksam zu machen, werden über einen Zeitraum von vier Wochen Hinweistafeln aufgestellt. Die HPA bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis und um Beachtung der neuen Regelung.

Ab Samstag, den 05. April 2025 wird auf der Köhlbrandbrücke eine Geschwindigkeitsbegrenzung eingeführt.

Pressekontakt

Hamburg Port Authority AöR

Pressestelle

Tel.: +49 40 42847-2300

E-Mail: pressestelle@hpa.hamburg.de