#CoronaHH: Senat beschließt Fortschreibung des Haushalts 2020 zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie

14.04.2020 14:28 Wirtschaft

 Schutzschirm auch für die öffentlichen Unternehmen der Stadt

Nachdem die Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 1. April 2020 auf Vorschlag des Senats der Aktivierung der Notfallklausel der Hamburger Schuldenbremse zugestimmt und das sog. Covid-19-Notsituationsgesetz (CNG) beschlossen hat, hat der Senat heute den ersten Nachtragshaushalt 2020 zur Bewältigung der finanziellen Folgen der Covid-19-Pandemie beschlossen. Der Bürgerschaft soll die heute beschlossene Nachbewilligungsdrucksache zur nächsten Sitzung am 22. April zur Beratung und Abstimmung vorgelegt werden.

Von den für 2020/2021 von der Bürgerschaft notsituationsbedingt erlaubten Kreditaufnahme von 1,5 Mrd. Euro werden für 2020 mit dieser Drucksache 1 Mrd. Euro in Anspruch genommen. Damit wird ein zentrales „Corona-Konto“ im Einzelplan 9.2 der Finanzbehörde ausgestattet, von dem aus die dezentralen Sonderbedarfe in den Behörden und Ämtern gedeckt werden können. Von den 1 Mrd. Euro werden 800 Mio. Euro für konsumtive Bedarfe vorgesehen, 200 Mio. Euro für investive Bedarfe und Darlehen.

Finanzsenator Andreas Dressel: „Wir gehen mit der von der Bürgerschaft gegebenen und mit einer 2025 beginnenden Tilgungsregelung versehenen Kreditermächtigung sehr sorgsam um. Mit 1 Mrd. Euro in 2020 können wir die unmittelbare Krisenbewältigung und die Maßnahmen des Hamburger Schutzschirms verantwortbar ausfinanzieren. Wir haben für den weiteren dynamischen Krisenverlauf noch genug Reserven, um die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Es bleibt dabei, dass wir das möglich machen wollen, was nötig ist.“

Mit den konsumtiven 800 Mio. Euro können die „Schutzschirm-Beschlüsse“ des Senats ausfinanziert werden. Neben der Soforthilfe sind bislang besondere Bedarfe der Gesundheitsbehörde, der Kulturbehörde, der Sportbehörde und der Wissenschaftsbehörde entsprechend berücksichtigt. Auch die Finanzierung von Ertragsausfällen und Mehrkosten u. a. bei städtischen Beteiligungen kann hier zu Buche schlagen.

Mit den investiven 200 Mio. Euro soll ein neues Investitionsprogramm „Investitionen zur Bewältigung der Coronakrise“ mit einem Ansatz von 100 Mio. Euro und ein neues Darlehensprogramm „Darlehen zur Bewältigung der Coronakrise“ mit einem Ansatz von 100 Mio. Euro veranschlagt werden. Das Investitionsprogramm dient dem Einsatz ggf. erforderlicher kapital- und liquiditätswirksamer Maßnahmen wie der Eigenkapitalstärkung z. B. öffentlicher Unternehmen aufgrund der Covid-19-Pandemie sowie der Finanzierung weiterer krisenbedingt notwendiger Investitionen, z. B. der Beschaffung medizinischer Geräte. Die Darlehensermächtigung dient der ggf. erforderlichen Vergabe von Darlehen des Kernhaushalts mit dem Ziel, die Finanzkraft in Hamburg ansässiger oder mit der FHH verbundener Unternehmen krisenadäquat zu stärken. Damit wird Hamburg in die Lage versetzt, bei der Vergabe weiterer liquiditäts- und kapitalwirksamer Maßnahmen für relevante Unternehmen, soweit diese noch nicht ausreichend etwa durch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes, die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) oder die Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH bzw. die BTG Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH adressiert sein sollten, kurzfristig handlungsfähig zu sein.

Dressel: „Mit der Möglichkeit, auch investiv und mit Kapitalmaßnahmen in der Krisenbewältigung tätig zu werden, erweitern wir unseren Instrumentenkasten. Gerade wenn es um Kapitalmaßnahmen geht, ist vor allem der Bund gefordert. Hier werden wir die weitere Konkretisierung und Anwendung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds sehr sorgsam beobachten. Dass die Stadt sich bei solchen Maßnahmen selbst beteiligt, kann und wird nur ultima ratio sein.“

Nach dem Schutzschirm für Privatwirtschaft nun ein Schutzschirm für Hamburgs öffentliche Unternehmen

Im Hinblick auf die Hamburger öffentlichen Unternehmen spannt der Senat mit den heutigen Beschlüssen ebenfalls einen Schutzschirm auf. Denn gerade auf diese werden erhebliche Mehraufwendungen und Mindererträge zukommen, deren Dimension sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht exakt schätzen lässt, aber durchaus im dreistelligen Millionenbereich liegen dürfte.

Ein Großteil der öffentlichen Unternehmen und externen Einheiten ist – wie auch die privatwirtschaftlichen Unternehmen – der Situation ausgesetzt, dass Dienstleistungen bzw. Produkte nicht mehr angeboten werden können oder die Nachfrage hierzu kollabiert. Die Folge ist eine massive Erosion des Geschäftsmodells und somit auch der Einnahmen bei zugleich oftmals weiter laufenden Kosten. Zudem kann sich auch für die öffentlichen Unternehmen und externen Einheiten die Situation ergeben, dass der Zugang zu externen Finanzierungsmitteln (z. B. in Form von Darlehen) in Abhängigkeit der Entwicklungen auf dem Finanzmarkt gestört bzw. erschwert ist. Da die weiteren Entwicklungen im Zuge der Covid-19 Pandemie nicht prognostizierbar sind, die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Unternehmen und externen Einheiten aber gegeben sein muss, soll die temporäre Liquiditätsversorgung der öffentlichen Unternehmen im Bedarfsfall auch über den Kernhaushalt als Liquiditätshilfe sichergestellt werden. Daher wird der Gesamtrahmen für Liquiditätshilfen nach für das Haushaltsjahr 2020 von derzeit 1,1 Mrd. Euro auf 2,5 Mrd. Euro angehoben.

Dressel: „Nach unserem sehr wirksamen Hamburger Schutzschirm für private Unternehmen bis hin zu gemeinnützigen Institutionen spannen wir diesen nun auch für unsere öffentlichen Unternehmen auf, die durch die Coronakrise teilweise hart getroffen werden. Indem wir die Eigenkapitalstärkung erweitern und die Liquiditätshilfen aus dem Kernhaushalt mehr als verdoppeln, helfen wir unseren Unternehmen, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dieser Zeit Großartiges leisten, durch diese wirtschaftlich kritische Zeit. Auch hier gilt, dass sich die Unternehmen auf die Stadt verlassen können.“

Zudem ist vorgesehen, den gesetzlichen Rahmen zur Aufnahme von Kassenverstärkungskrediten in Höhe von 4,5 Mrd. Euro für das Haushaltsjahr 2020 um 2,5 Mrd. Euro auf 7 Mrd. Euro anzuheben. Damit soll einerseits die Refinanzierung aus der Erhöhung des Gesamtrahmens für Liquiditätshilfen abgedeckt und zudem die Reserve für kurzfristige Finanzierungen des Kernhaushaltes für den Fall erhöht werden, dass hohe Ausgaben aus dem Kernhaushalt geleistet werden müssen und langfristige Finanzierungen am Kapitalmarkt temporär erschwert sind.

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