#CoronaHH: Mit einem Volumen von über 1,5 Mrd. Euro ist der Hamburger Schutzschirm für den zweiten Lockdown gerüstet

15.12.2020 15:59 Wirtschaft

Mit einem Volumen von über 1,5 Mrd. Euro allein aus Hamburger Mitteln ist der Hamburger Corona Schutzschirm für die Wirtschaft für den zweiten Lockdown gerüstet. Damit werden die um die Überbrückungs- und Dezemberhilfen erweiterten Bundeshilfen weiter massiv durch die Freie und Hansestadt Hamburg für von den Einschränkungen betroffenen Unternehmen ergänzt.
 
Konkret sind folgende Maßnahmen seitens der beiden federführenden Finanz- und Wirtschaftsbehörde in Umsetzung bzw. in Arbeit:
  1. Überbrückungshilfe III des Bundes schnell zur Umsetzung und Auszahlung bringen
  2. Dezemberhilfe des Bundes schnell zur Umsetzung und Auszahlung bringen
  3. Hamburger Stabilisierungsfonds (HSF) für den Mittelstand gestartet (Volumen: 1 Mrd. Euro)
  4. Corona Recovery Fonds (CRF) für Kleinunternehmer verlängert (Volumen: rd. 100 Mio. Euro)
  5. IFB-Kreditprogramm (mit HKL, Förderkrediten, Mikrokredit, Universalkredit) wird verlängert und ausgebaut (Volumen: 400 Mio. Euro)
  6. Steuerliche Hilfen verlängert bis Ende 1. Quartal 2021 bzw. 2. Quartal 2021
  7. Gebührenhilfen der Stadt verlängert bis 31.12.2021
  8. Miethilfen aktualisiert (FAIRMIET-Appell von ZIA/HdE, eigenen Spielraum nutzen, MPK-Beschluss)
  9. Vergaberechtliche Erleichterungen der Stadt werden bis 31.12.2021 verlängert.
  10. Erleichterungen bei der Kasse.Hamburg im Kassen- und Zuwendungsrecht laufen bis 31.3.2021 weiter.
  11. Hamburger Wirtschaftsstabilisierungsprogramm #HWSP gestartet (Volumen: rd. 900 Mio. Euro)
 
Gleichzeitig weist der Senat auf eine wichtige Erleichterung für Einzelhandelsgeschäfte hin: Zulässig ist die Auslieferung von Gütern auf Bestellung sowie deren Abverkauf im Fernabsatz zur Abholung bei kontaktloser Übergabe außerhalb der Geschäftsräume unter Wahrung des Abstandsgebot, wie es in der Eindämmungsverordnung festgelegt ist.
 
Senator Dressel: „Unser Corona-Schutzschirm ist mit einem Volumen von über 1,5 Mrd. Euro allein aus Hamburger Mitteln gerüstet für den zweiten Lockdown. Wir kämpfen weiter um Unternehmen und Arbeitsplätze – mit einem Maßnahmenbündel, was sich im Ländervergleich sehen lassen kann. Neben den Steuer-, Gebühren- und Miethilfen können wir mit dem ‚Hamburger Stabilisierungs-Fonds‘ jetzt rechtzeitig vor dem Jahresende eine ganz wichtige Förderlücke schließen, denn gerade viele mittelständische Unternehmen geraten mit fortschreitender Dauer der Krise eigenkapitalseitig unter Druck. Durch die Verlängerung des sehr nachgefragten Corona-Recovery-Fonds CRF bis Ende Juni 2021 können wir wachstumsorientierten Kleinunternehmen ein gutes Angebot machen. Die Verlängerung und Erweiterung des Kreditprogramms ist die richtige Antwort darauf, dass wir auch im zweiten Lockdown und 2021 noch vielen Unternehmen werden helfen müssen. Damit schaffen wir frühzeitig Planungssicherheit für Corona-geschädigte Unternehmen rechtzeitig vor dem Jahreswechsel. Unsere Bitte an alle Betroffenen: Nutzen Sie diese Angebote!“
 
Senator Westhagemann: „Die Lage ist ernst. Wir stehen in der Verantwortung, das Infektionsgeschehen deutlich nach unten zu fahren. Das trifft einige Wirtschaftszweige sehr hart. Wir werden gemeinsam mit dem Bund alles tun, die Folgen abzumildern, Arbeitsplätze zu erhalten und die Wirtschaftskraft des Standortes zu sichern.
Krisen haben in der Geschichte immer zu ungeheuren Innovationsschüben geführt. Sie fordern die Kreativität der Unternehmen und ihrer Mitarbeiter heraus. Oft entwickeln sich neue Ideen und Geschäftsfelder. Solche Ereignisse bringen nicht selten einen Nachhaltigkeitsschub und eine neue Perspektive.“
 
Zum Hintergrund HSF
In dieser Situation, in der Unternehmen unverschuldet auf Grund der Corona-Situation nun auch kapitalseitig unter Druck geraten, kann Hamburg – wie der Bund das auch tut – durch vorübergehende Kapitalbeteiligungen die Situation entspannen. Der Hamburger Stabilisierungs-Fonds soll bei mittelgroßen Unternehmen Anwendung finden und diese mit vorübergehenden Kapitalbeteiligungen und Sicherheitsleistungen unterstützen. Konkret geht es dabei im Wesentlichen um Unternehmen mit
 
  1. einer Bilanzsumme in Höhe von mehr als 10 Millionen Euro und höchstens 43 Millionen Euro,
  2. Umsatzerlösen in Höhe von mehr als 10 Millionen Euro und höchstens 50 Millionen Euro,
  3. mehr als 50 Beschäftigten und höchstens 249 Beschäftigten im Jahresdurchschnitt
       (davon müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein).
 
Der Hamburger Stabilisierungs-Fonds mit einem Gesamtvolumen von bis zu einer Milliarde Euro soll sich grundsätzlich an Unternehmen wenden, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, die technologische Souveränität, die Versorgungssicherheit, kritische Infrastrukturen oder den Arbeitsmarkt in der Freien und Hansestadt Hamburg hätte, sich Corona-bedingt aktuell in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden und deren anderweitige Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Das Mindestvolumen pro Fall soll nach aktueller Planung bei 800.000 Euro liegen.
 
Für ausführliche Informationen über den Fonds und das Antragsverfahren: www.hamburger-stabilisierungs-fonds.de.
Die Durchführungsverordnung wird auf der Homepage des HSF veröffentlicht.
 

#CoronaHH: Mit einem Volumen von über 1,5 Mrd. Euro ist der Hamburger Schutzschirm für den zweiten Lockdown gerüstet

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