Corona-Warn-App steht zum Download bereit – datenschutzkonformes Modell hat sich durchgesetzt!

16.06.2020 00:00 Wirtschaft

Mit der Corona-Warn-App (CWA) wird das Ziel verfolgt, die Ausbreitung der Covid-19-Infektionen einzudämmen. Der Gedanke dahinter ist, dass Infektionsketten leichter erfasst und unterbrochen werden können. Dazu informiert die Corona-Warn-App Nutzerinnen und Nutzer per Mitteilung, wenn sie sich in der Vergangenheit für eine bestimmte Zeitdauer in der näheren Umgebung einer mit SARS-CoV-2-Virus infizierten anderen Person aufgehalten haben und diese infizierte Person die eigene Infektion in der CWA hinterlegt hat.

Seitdem erste Überlegungen zu einer solchen App veröffentlicht wurden, haben sich die Datenschutz-Aufsichtsbehörden nachdrücklich dafür eingesetzt, dass eine solche App immer auf einer strikten Freiwilligkeit basieren muss und keine Verpflichtung bestehen darf, sich diese App auf dem eigenen Smartphone zu installieren. Auch muss der Zweck allein die Aufdeckung potenzieller Infektionskontakte für die nutzende Person selbst sein. Staatliche Stellen dürfen zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf die Daten auf dem Smartphone der Nutzerinnen und Nutzer der Corona-Warn-App erhalten.

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) ist davon überzeugt, dass nur durch eine größtmögliche Transparenz und nachvollziehbare Datenerhebungen ein großer Anteil der Bevölkerung eine solche App nutzen wird. Dazu trägt auf der technischen Seite insbesondere die politische Entscheidung bei, eine vollständig dezentrale App zu konzipieren und auf eine zentrale Speicherung von Daten zu verzichten. Auch der eigentliche Abgleich der bekanntgewordenen Infektionspersonen wird möglichst datensparsam auf den einzelnen Smartphones durchführt und nicht auf einem zentralen Server vorgenommen. Die anfänglichen Überlegungen, trotz Vorbehalten aus Wissenschaft und informierter Öffentlichkeit ein zentrales Modell zu forcieren, wurden vom HmbBfDI mit Sorge beobachtet.

Die politische Entscheidung, die Hersteller der App - SAP und die Deutsche Telekom - zu einer quelloffenen Entwicklung der Corona-Warn-App zu verpflichten, wird ausdrücklich begrüßt und als Muster für kommende transparente Projekte der öffentlichen Verwaltung verstanden. Unabhängige Organisationen erhalten dadurch die Möglichkeit, Konzept und Realisierung zu analysieren, Herstellerangaben kritisch zu hinterfragen und sicherzustellen, dass die Interessen der Betroffenen umfassend berücksichtigt werden. Der HmbBfDI geht, ebenso wie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), davon aus, dass die beteiligten Unternehmen offene Punkte und eventuell auftretende (Sicherheits-)Lücken schnellstmöglich angehen werden, um die Daten der Bürgerinnen und Bürger zu schützen.

Zudem unterstützt der HmbBfDI die in der Diskussion befindliche Forderung nach einer gesetzlichen Regelung mit genauer Differenzierung der jeweiligen Befugnisse, die die Akzeptanz der Corona-Warn-App weiter erhöhen würde.

Hierzu Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit: „Die App ist ein modernes Instrument, um Infektionsketten zu erkennen und zu unterbinden. Die intensive Diskussion über das Konzept der Corona Warn-App hat die Bereitstellung der App verzögert. Es hat sich jedoch gelohnt zu warten: Die Freiwilligkeit der Nutzung wurde von der Politik anerkannt und das technische Konzept so umgestellt, dass der Datenschutz in beispielhafter Weise gewährleistet werden kann. Dennoch hätte eine besondere gesetzliche Regelung davor schützen können, dass die App im täglichen Leben als Voraussetzung für bestimmte Aktivitäten abgefordert wird. Die Freiwilligkeit darf nicht dadurch beschränkt werden, dass der Zugang zu bestimmten Orten oder Einrichtungen davon abhängig gemacht wird, ob man die Corona-Warn-App nutzt. Soweit der Anwendungsbereich des Datenschutzgesetzes reicht, sind mögliche Missbräuche der Freiwilligkeit Sache der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden. Datenschutzverstöße können dann zu empfindlichen Bußgeldern führen. Zu gegebener Zeit sollte außerdem in einer Evaluation überprüft werden, ob mit einer solchen Tracing-App das Ziel unterstützt werden kann, Ansteckungsketten frühzeitig zu unterbrechen.“

Der HmbBfDI möchte hiermit zudem hinweisen

  1. auf die Informationen der Bundesregierungen zu Falschmeldungen im Kontext der CWA (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/mythen-und-falschmeldungen/corona-app-falschmeldungen-1758136),
  2. die Frageliste der Verbraucherzentrale (https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/apps-und-software/coronawarnung-per-app-fragen-und-antworten-zur-geplanten-tracingapp-47466),
  3. sowie auf die Pressemitteilung des BfDI (https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pressemitteilungen/2020/12_Corona-Warn-App.html).

Corona-Warn-App steht zum Download bereit – datenschutzkonformes Modell hat sich durchgesetzt!

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