Corona: Auswirkungen der aktuellen Beschlüsse für Hamburg

16.10.2020 07:10 Wirtschaft

Das Infektionsgeschehen entwickelt sich deutschlandweit weiterhin dynamisch. Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich deshalb am MIttwoch darauf verständigt, bei hohen Infektionszahlen frühzeitig durch stärkere Beschränkungen einzugreifen. Zudem hat das Bundesministerium für Gesundheit eine neue Testpflicht-Verordnung verabschiedet, die am heutigen Donnerstag in Kraft tritt. Was bedeutet das für Hamburg?
 
In Hamburg gilt die ausgeweitete Maskenpflicht ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 je 100.000 Einwohner bereits seit Montag. Bei Feiern und Veranstaltungen hat die Freie und Hansestadt bereits jetzt striktere Regelungen als die anderen Bundesländer. Die Teile, in denen die Beschlüsse der Ministerpräsidenten weiter reichen, werden in Kürze in einer neuen Eindämmungsverordnung umgesetzt.
 
Hamburg setzt darüber hinaus die nationale Teststrategie des Bundes um, die bereits heute in Kraft tritt:
 
Testanspruch für Kontaktpersonen
Für Kontaktpersonen ersten Grades besteht ab sofort ein Anspruch auf eine kostenlose Testung. Es muss von einem behandelnden Arzt einer SARS-CoV-2-positiven Person oder von dem zuständigen Gesundheitsamt festgestellt werden, dass eine Person Kontaktperson der Kategorie 1 ist. Die Testung kann zum einen am Testzentrum am Hamburger Hauptbahnhof durchgeführt werden. Zum anderen ist eine Testung bei niedergelassenen Ärzten möglich – hierfür muss zuvor telefonischer Kontakt aufgenommen werden. Für die Testung kann die Quarantäne unterbrochen werden. Von einer Anreise mit öffentlichen Verkehrsmittels wird dringend abgeraten. Wichtig: Ein negativer Test befreit nicht von der Quarantänepflicht! Hintergrund ist, dass das Testergebnis nur eine Momentaufnahme ist und eine spätere Erkrankung nicht ausgeschlossen werden kann.
 
Einreisende aus Risikogebieten
Weiterhin gilt: Wer von Reisen aus Risikoländern zurückkehrt, muss sich verpflichtend auf das Coronavirus testen lassen. Dieser Test bleibt zunächst weiter kostenlos. Bis ein Testergebnis vorliegt, muss die häusliche Quarantäne eingehalten werden. Reisende sind zudem verpflichtet, sich beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Diese Meldung kann online sowie mobil erfolgen, dort können auch bereits vorliegende Testergebnisse an das Gesundheitsamt hochgeladen werden: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/AFM_MERG. Das Testzentrum am Hamburger Flughafen bleibt weiterhin rund um die Uhr für Reiserückkehrende aus Risikogebieten geöffnet. Weitere Informationen zu Testmöglichkeiten stehen online zur Verfügung: https://www.hamburg.de/faq-tests/.
 
Einführung von Schnelltests
Für regelmäßige Reihentestungen in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe werden PoC-Antigentests eingeführt. Die Einrichtungen müssen hierzu einrichtungsspezifische Testkonzepte erstellen, nach denen Personal, Betreuende sowie Besuchende getestet werden. Ab wann die Antigentests in großem Umfang verfügbar sind, steht aktuell noch nicht fest. Eine Umsetzung kann daher nur schrittweise erfolgen.
 
Regelmäßige Testungen in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern
Das Personal der stationären Pflegeeinrichtungen soll so schnell wie möglich regelmäßig getestet werden. Solange Schnelltests nicht flächendeckend zur Verfügung stehen, kommen PCR-Tests, die im Labor ausgewertet werden, zum Einsatz.
 
Für die Krankenhäuser sollen bis zur Verfügbarkeit der Antigentests ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 je 100.000 Einwohner ebenfalls regelmäßige PCR-Testungen für bestimmte prioritäre Bereiche zum Einsatz kommen. Dazu zählen:
  • Personal aus onkologischen, neonatologischen und geriatrischen Stationen sowie Intensivstationen,
  • alle neuen Mitarbeiter, einschließlich zu Beginn von Ausbildungseinsätzen, vor Aufnahme der Tätigkeit,
  • Personal auf COVID-19-Stationen,
  • Personal in Notaufnahmen.
 
Wichtiger Hinweis
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen appelliert die Sozialbehörde nochmals eindringlich an alle Hamburgerinnen und Hamburger, den Arbeitsplatz mit Krankheitssymptomen nicht aufzusuchen. Hintergrund: Immer wieder stellen die Gesundheitsämter fest, dass das Virus über Menschen weitergegeben wurde, die trotz offenkundiger Krankheitssymptome zur Arbeit gegangen waren.
 
Alle wichtigen Informationen sind stets aktualisiert unter www.hamburg.de/corona zusammengestellt. Dort wird auch über geänderte Quarantäne-Regelungen informiert, die vom Bund voraussichtlich zum 8. November geplant sind.
 

Corona: Auswirkungen der aktuellen Beschlüsse für Hamburg

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