Bundesregierung setzt deutsche Häfen unter Landstrom

05.11.2020 12:47 Schifffahrt

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat am Dienstag, 3. November, die
Verwaltungsvereinbarung zur Errichtung von Landstromanlagen in Kraft gesetzt,
nachdem dieser zuvor alle Bundesländer zugestimmt hatten. Damit stellt der Bund den
Ländern bis 2023 insgesamt 176 Millionen Euro Finanzhilfen für die Errichtung von
Landstromanlagen in See- und Binnenhäfen zur Verfügung.

„Wir machen einen großen Schritt in Richtung einer flächendeckenden umwelt- und
klimafreundlichen Landstromversorgung in deutschen Häfen, wie wir sie im
Koalitionsvertrag versprochen haben“, so Altmaier. „Auch wenn die Schifffahrt
gemessen an ihrer Transportleistung bereits einer der umweltfreundlichsten
Verkehrsträger ist, müssen wir die maritime Energiewende weiter voranbringen.“

Durch Landstrom können sich Schiffe während ihrer Liegezeit im Hafen mit Strom aus
erneuerbaren Energien versorgen und ihre bordeigenen Dieselgeneratoren zur
Stromerzeugung abschalten. Bei großen Container- und Kreuzfahrtschiffen werden
Leistungen in der Größenordnung zwischen 4 und 16 MW abgerufen, was etwa dem
Strombedarf kleinerer Städte entspricht. Dadurch können neben Luftschadstoffen wie
Stickstoff- und Schwefeloxiden auch klimaschädliche CO2-Emissionen sowie Lärm
und Vibrationen besonders in Hafeninnenstädten vermieden werden. Durch die
Finanzhilfen des Bundes werden die Länder finanziell in der Lage sein, die mitunter
sehr teuren Landstrominfrastrukturen in ihren Häfen auszubauen.

Altmaier: „Die Länder können die Finanzhilfen ab sofort abrufen und so ihre Häfen mit
unserer Unterstützung unter Landstrom setzen. Damit wird die ‚blaue Wirtschaft‘ ein
Stück weit grüner.“

Die Bundesregierung wird sich an den Maßnahmen der Länder in den Jahren 2020
und 2021 mit 75 Prozent beteiligen, um eine schnelle Umsetzung zu gewährleisten und
COVID-19 bedingte Verzögerungen zu vermeiden. Ab 2022 wird der Bund die Länder
noch mit 50 Prozent unterstützen.

In einem Memorandum of Understanding, das Bundeswirtschaftsminister Altmaier im
Oktober 2019 mit den Ländern geschlossen hatte, wurden den Ländern noch weitere
Maßnahmen zugesagt, um die Nutzung der Anlagen zu verbessern. Dazu gehört die
bereits in Kraft getretene Möglichkeit, Seeschiffen bei den Netzentgelten auch
Tagesleistungspreise anzubieten, sowie eine Reduzierung der EEG-Umlage für
Seeschiffe auf 20 Prozent, die mit der aktuellen EEG-Novelle umgesetzt wird. In Kürze soll
noch eine EU-Initiative gestartet werden, um die Nutzung von Landstrom in
europäischen Häfen generell zu verbessern.

Bundesregierung setzt deutsche Häfen unter Landstrom

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