Bundesrat verbessert AwSV für KV-Anlagen

26.05.2014 11:59

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23. Mai 2014 wesentliche Änderungen in Bezug auf die ,Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen‘, kurz AwSV, vorgenommen. Diese wurden zuvor vom Bundeskabinett entworfen und im Bundesrat zur Abstimmung gebracht. In einem zweieinhalb Jahre währenden Abstimmungsprozess zwischen Bundesumweltministerium, Bundesverkehrs- und Wirtschaftsministerium sowie betroffenen Branchenvertretern, hatte die Bundesregierung eine Kompromissformel beschlossen, bei der für Anlagen des Kombinierten Verkehrs die bisherigen Länderregelungen fortbestehen sollten. Der Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen (BÖB) hatte für seine Mitglieder, die Binnenhäfen in Deutschland, an dieser Lösung mitgewirkt.

Jetzt wurde diese Kompromisslösung vom Bundesrat gekippt und für Anlagen des Kombinierten Verkehrs das Anforderungsniveau an die Oberflächen mit Beton- und Asphaltbauweise definiert. Er blieb damit hinter den Forderungen der Umweltseite, die Flüssigkeitsundurchlässigkeit eingefordert hatte, zurück.

Boris Kluge, Geschäftsführer des BÖB, zeigte sich hocherfreut über die Entscheidung des Bundesrates. „Mit dieser Änderung haben wir nun eine grundsätzliche und wegweisende Entscheidung, dass Anlagen des Kombinierten Verkehrs eine angemessene Oberflächengestaltung bekommen, die den realen Gefährdungen entspricht. Die Bundesländer haben die große Bedeutung des Kombinierten Verkehrs für einen umweltfreundlichen Verkehr zum Anlass genommen, diese Änderungen zu beschließen.“

Die statistischen Daten belegen es, auf Millionen von umgeschlagenen Containern kommen im Jahr 15, bei denen der Austritt von wassergefährdenden Stoffen festzustellen ist. In all diesen Fällen wurde schnell gehandelt und ein Eintritt in den Boden verhindert. Das Sicherheitssystem in den Anlagen funktioniert. Eine höhere Anforderung an die Oberflächen ist unnötig.

Auch mit der Bestandsschutzregelung zeigte sich Kluge weitestgehend zufrieden. „Sicherlich hatten wir im Bundesrat die Chance, für den Kombinierten Verkehr eine bessere Bestandsschutzregelung zu erreichen. Aber die, wenn auch komplizierte, Bestandsschutzregelung der beschlossenen AwSV bietet genehmigten Anlagen Sicherheit.“ Die Bundesregierung muss nun abschließend prüfen, ob sie den vom Bundesrat beschlossenen Änderungen zustimmt. Kluge hierzu: „Wir fordern die Bundesregierung auf, nun zügig die AwSV in der vom Bundesrat geänderten Fassung in Kraft treten zu lassen und die entstandenen Unsicherheiten vor Ort zu beenden. Der Kombinierte Verkehr braucht schnell Klarheit.“

Die Arbeit rund um die AwSV geht weiter. BÖB und VDV engagieren sich weiterhin in Normungsgremien, um das nun gefundene bauliche Anforderungsniveau exakter zu definieren.

 

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