Bund plant Befahrungsabgabe des NOK ab Juli 2023 zu halbieren

06.04.2023 14:13 Wirtschaft

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr plant, die Befahrungsabgabe, die Reedereien für die Nutzung des Nordostsee-Kanals entrichten müssen, um 50 Prozent zu senken. Hintergrund sind neben den gesamtwirtschaftlichen Mehrbelastungen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine die zusätzlichen Kosten, die am NOK durch temporär höhere Entgelte für Lotsen und Kanalsteurer entstehen.

Ab 1. Juli 2023 gilt im NOK eine einheitliche reduzierte Höchstgeschwindigkeit von 12 km/h für alle Schiffe. Die hierdurch verlängerten Durchfahrungszeiten führen zu höheren Entgelten für Lotsen und Kanalsteurer je Durchfahrt. Mit der temporären Absenkung der Befahrungsabgabe übernimmt der Bund diese zusätzlichen Kosten.

Oliver Luksic, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr:

"Der NOK ermöglicht der Schifffahrt in jeder Hinsicht effiziente Transporte: Die direkte Verbindung zwischen Nord- und Ostsee spart Zeit und Geld aber auch jede Menge CO2. Um die Reedereien in der aktuellen wirtschaftlichen Lage nicht zusätzlich zu belasten, werden wir die Befahrungsabgabe für zunächst drei Jahre halbieren und damit für die Schifffahrt die Kosten der Nutzung des NOK stabil halten."

Die Geschwindigkeitsbegrenzung am NOK wird aufgrund von Schäden am NOK eingerichtet. Im Rahmen eines Monitorings zur Stabilität an Unterwasserböschungen wurden teilweise größere Erosionsschäden festgestellt. Ursächlich hierfür sind u.a. wachsende Schiffsgrößen und stärkere Motoren. Mögliche Rutschungen der Unterwasserböschungen könnten auch die Betriebswege beeinträchtigen. Die Sanierungsarbeiten sollen im Mai beginnen, die Dauer der Sanierungsarbeiten ist noch unklar.

Die Absenkung der Befahrungsabgabe um 50 Prozent soll zunächst für drei Jahre gelten.

Luksic: Werden Schifffahrt am Nordostsee-Kanal entlasten

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