Brexit: Was kommt auf die Wirtschaft zu? Britische EU-Mitgliedschaft endet in einem Jahr

30.03.2018 12:41 Wirtschaft

In einem Jahr, am 30. März 2019, wird Großbritannien nicht mehr Mitglied der Europäischen Union sein. In diesem Zusammenhang weist Wirtschaftssenator Frank Horch auf die große Bedeutung  für die Unternehmen hin. Die erforderlichen Umstellungen sollten jetzt angegangen werden, denn man könne nicht darauf setzen, dass Großbritannien am Ende doch in der EU bleiben werde, so der Senator. Auch die angestrebte Übergangsphase bis zum 31.12.2020 sei noch keinesfalls sicher. Horch: „Der Senat setzt sich dafür ein, dass Großbritannien nach dem Austritt ein enger politischer und wirtschaftlicher Partner bleibt. So bedauerlich der bevorstehende Austritt ist, so sehr empfehle ich den Unternehmen, zügig die erforderlichen Umstellungen, auch gemeinsam mit britischen Partnern, anzugehen. Da Großbritannien Drittstaat außerhalb der EU-Zollunion sein wird, sind vor allem zollrechtliche Expertise und Kenntnisse der einschlägigen Zollverfahren unabdingbar. Ich unterstütze die beiderseitigen Bestrebungen für eine Übergangsphase, die auch unseren Unternehmen zugutekommen würde. Angesichts der schwierigen Rahmenbedingungen sollten die Unternehmen aber auch für den Fall Vorkehrungen treffen, falls Großbritannien ohne Abkommen aus der EU ausscheiden sollte. Es gilt: Je frühzeitiger die Unternehmen auf den Brexit vorbereitet sind, desto besser werden sie die Veränderungen bewältigen.“
 
Hintergrund:
Am 23.06.2016 votierten 51,9% der am Referendum beteiligten britischen Wählerinnen und Wähler für den Austritt aus der Europäischen Union, woraufhin die britische Regierung am 29.03.2017 den Austritt des Landes beim Europäischen Rat notifizierte. Damit wurde die in Art. 50 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) vorgesehene zweijährige Austrittsfrist in Gang gesetzt. Die Austrittsverhandlungen führt die Europäische Kommission mit Chefunterhändler Michel Barnier nach Maßgabe der vom Europäischen Rat und vom Ministerrat verabschiedeten politischen Leitlinien. Die im Dezember 2017 mit Großbritannien erzielte politische Einigung zu den weiteren finanziellen Verpflichtungen Großbritanniens, zum künftigen Status der EU-Bürger in Großbritannien bzw. britischer Bürger in der EU sowie zur künftigen Außengrenze der EU auf der irischen Insel wird derzeit in Form eines Austrittsabkommens kodifiziert. Beide Seiten streben eine Übergangsphase, während der das EU-Recht in Großbritannien weiterhin volle Anwendung findet, bis zum 31.12.2020 an. Parallel dazu hat der Europäische Rat am 23.03.2018 Leitlinien für die Verhandlungen über die künftigen bilateralen Beziehungen verabschiedet.
 

Brexit: Was kommt auf die Wirtschaft zu? Britische EU-Mitgliedschaft endet in einem Jahr

Pressekontakt

Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Pressestelle
Susanne Meinecke
Tel: (040) 428 41-2239
pressestelle@bwvi.hamburg.de