Ausgleichsmaßnahme Tideanschluss Billwerder Insel

28.07.2017 12:00 Wirtschaft

In seinem Urteil zur geplanten Fahrrinnenanpassung vom 9. Februar 2017 hatte das Bundesverwaltungsgericht die von der Stadt für den Schierlings-Wasserfenchel geplante Ausgleichsmaßnahme „Kreetsand“ nicht anerkannt. Hierdurch ergibt sich ein Ausgleichsdefizit im Umfang von ca. 1,5 ha Wuchsfläche für den Schierlings-Wasserfenchel, das ausgeglichen werden muss. Der Schierlings-Wasserfenchel benötigt Wuchsflächen, die unter dem Einfluss der Tide stehen.

Die neue Ausgleichsmaßnahme
Als geeignete Fläche haben die Vorhabenträger HPA und WSV zwei ehemalige Absetzbecken von Hamburg Wasser auf der Billwerder Insel identifiziert. Diese sollen an das Tidegeschehen angeschlossen und so umgebaut werden, dass der Schierlings-Wasserfenchel dort wachsen kann. Südlich des Naturschutzgebiets Holzhafen und der A1 liegen vier ehemalige Absetzbecken. Sie dienten der Trinkwassergewinnung und wurden 1990 stillgelegt. Das Gelände befindet sich in öffentlichem Eigentum. Als Ausgleichsfläche sind die beiden nördlichen Becken vorgesehen.

Diese beiden Becken werden verbunden sowie mit Prielen und Wattflächen versehen, sodass innerhalb der ehemaligen Absetzbecken eine naturnahe Auenlandschaft entsteht. Dazu werden in den Becken Gehölzinseln geschaffen, auf denen Auwald anwachsen kann. Die Tide wird aus dem Holzhafen durch den bereits vorhandenen Holzhafengraben einströmen.

So entstehen Habitate, die sich nicht wesentlich von anderen naturnahen Ufer- und Vorlandbereichen der Elbe unterscheiden. Die Bedingungen für den Schierlings-Wasserfenchel sowie weitere Pflanzen- und Tierarten werden weitgehend denen entsprechen, die in anderen hochwertigen tidebeeinflussten Habitaten herrschen. Auch werden die neuen Bereiche auf natürliche Weise mit dem Holzhafen und der Elbe und damit den anderen Teilpopulationen des Schierlings-Wasserfenchel in Verbindung stehen.

Der heutige Stand
Das gesamte Maßnahmengebiet ist als Naturschutzgebiet ausgewiesen, bisher aber nicht Teil des Natura 2000-Gebietsnetzes. Seit der Stilllegung der Absetzbecken haben sich in dem südlichen Becken sowie auf den Dämmen zwischen den Becken wertvolle Biotope entwickelt. Diese Bereiche bleiben erhalten.

Die Maßnahme „Tideanschluss Billwerder Insel“wurde bereits 2015 von LSBG und Hamburg Wasser in einer Konzeptstudie in ihren Grundzügen entwickelt. Nach dem Urteil des BVerwG im Februar 2017 wurde die wasserbauliche Machbarkeit überprüft. Nachdem dies mit positivem Ergebnis geschehen war, entwickelten die Landschaftsplaner ein Konzept für die neuen Tidelebensräume. Dabei zeigte sich, dass bereits in zwei Becken genug Wuchsfläche für den Schierlings-Wasserfenchel geschaffen werden kann, um die Beeinträchtigungen durch die Fahrrinnenanpassung vollständig auszugleichen.

Zurzeit arbeiten die Planer an den technischen Details und dem Bauablauf. Dabei sind Hochwasserschutz und Denkmalschutz zu berücksichtigen, außerdem wird die Wirkung des Umbaus auf Natur und Umwelt untersucht. Dazu werden geschützte Tierarten auf dem Gelände kartiert, damit eine aktuelle Datengrundlage zur Verfügung steht.

Bedeutung für den weiteren Verlauf des Verfahrens zur Fahrrinnenanpassung
Die geplante Maßnahme „Tideanschluss Billwerder Insel“ ist nach dem Urteil des BVerwG eine der Voraussetzungen, damit eine Planergänzung beantragt werden kann. Dann wird das Planfeststellungsverfahren fortgesetzt, es werden Behörden, Verbände und betroffene Bürger beteiligt, die Genehmigungsbehörden werden die Argumente abwägen und einen Planergänzungsbeschluss erlassen. Dann kann die Fahrrinnenanpassung realisiert werden.

 

Ausgleichsmaßnahme Tideanschluss Billwerder Insel

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