Senat ergänzt Verordnung zur Eindämmung der Coronavirus-Ausbreitung Vereinbarung zwischen Bund und Ländern sieht häusliche Quarantäne für Ein- und Rückreisende vor

09.04.2020 16:48 Wirtschaft

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung die Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 ergänzt und damit eine zwischen dem Bund und den Bundesländern abgestimmte einheitliche Regelung umgesetzt, um neue Infektionsketten durch Ein- und Rückreisende zu verhindern. Personen, die beispielsweise über den Hamburger Flughafen in die Bundesrepublik einreisen, sind demnach verpflichtet, sich nach der Einreise unverzüglich für einen Zeitraum von 14 Tagen in Quarantäne zu begeben.
 

Die zwischen dem Bund und den Bundesländern abgestimmte einheitliche Regelung betrifft Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach Hamburg einreisen. Betroffene sind angewiesen, sich unverzüglich nach Hause oder in eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich bei dem für sie zuständigen bezirklichen Gesundheitsamt zu melden. Der Empfang von Personen, die nicht ihrem Hausstand angehören, ist für den Zeitraum der Quarantäne nicht gestattet.
 

Ausnahmen gelten unter anderem für Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren und Güter transportieren, ebenso Bau- und Saisonarbeitskräfte, Angehörige von Streitkräften oder Polizeivollzugsbeamte, die aus dem Einsatz im Ausland zurückkehren, sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Luft-. Schiffs-, Bahn- oder Busverkehrsunternehmen. Im Übrigen kann die zuständige Behörde in begründeten Einzelfällen auf Antrag weitere Befreiungen erteilen.
 

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