Faszination Atlantik
Der deutsche Profisegler Boris Herrmann hat den Atlantik viele Male unter Segeln überquert. Im Gespräch mit POHM-Redakteur ...

Die Entscheidung der US-Regierung unter Präsident Donald Trump, Einfuhrzölle von bis zu 20 Prozent auf ein breites Spektrum von Produkten aus der Europäischen Union zu verhängen, hat weltweit Wellen geschlagen. Was strategisch motiviert erscheint, hat in der Realität eine Kettenreaktion systemischer Verschiebungen ausgelöst. „Ungeachtet der Tatsache, dass Washington einen befristeten Aufschub für die handelspolitischen Restriktionen einräumte, für Exporteure und Importeure innerhalb der EU bedeutet dies nicht nur steigende operative Unsicherheiten, sondern auch die dringende Notwendigkeit, sich flexibel auf ein neues Handelsumfeld einzustellen“, analysiert Radoslaw Andrzejewski, Geschäftsführer von HLS Eurocustoms24, einem Unternehmen, das seit 15 Jahren im Bereich der Zollabwicklung tätig ist.

Der amerikanische Kurswechsel hin zu zollpolitischer Härte ist Teil eines größeren Trends, bei dem sich die globalen wirtschaftlichen Machtverhältnisse zunehmend verschieben. Auch wenn bestimmte Branchen in den USA kurzfristig profitieren könnten, untergräbt dieser Kurs langfristig die Effizienz und Berechenbarkeit des internationalen Handels. Für europäische Unternehmen bedeutet dies: erschwerter Marktzugang, steigende Kosten und die Notwendigkeit, Exportmärkte und Lieferketten grundlegend neu zu denken. „Die aktuellen Entwicklungen erfordern mehr als nur reaktives Handeln. Unternehmen benötigen strategische Beratung, um Risiken zu minimieren und neue Chancen zu identifizieren", erklärt HLS Eurocustoms24-Geschäftsführer Andrzejewski.
So empfiehlt der Zollexperte, beim Handel mit den USA US-Zollfreilager (Foreign Trade Zones – FTZ) zu nutzen. Diese Zonen haben den Vorteil, dass die Unternehmen hier Waren einführen können, ohne Zölle sofort bezahlen zu müssen. Die Abgaben werden erst bei Verlassen der Zone fällig und durch eine weitere Verarbeitung und Veredelung kann es zu einer günstigeren Zolltarifnummer kommen. Bei Re-Exporten bleibt die Ware gar zollfrei. „In den USA bieten FTZ deutlich umfassendere Möglichkeiten wie eine Produktion, während Zolllager in der EU stärker auf Lagerung und einfache Tätigkeiten beschränkt sind“, sagt Andrzejewski.
Eine weitere Strategie für Unternehmen wäre der Aufbau von US-Tochtergesellschaften. Auf diese Weise lassen sich inneramerikanische Produktionsschritte einführen und Teile der Zölle umgehen – zum Beispiel durch inländische Wertschöpfung. „Das ist eine gängige Strategie, um Zölle durch lokale Wertschöpfung zu reduzieren, zum Beispiel durch ‚substantielle Verarbeitung’ in den USA, die eine andere Ursprungskennzeichnung ermöglicht“, erläutert Andrzejewski und konkretisiert: „‚Substantielle Verarbeitung’ ist ein zentrales Konzept im Zoll- und Handelsrecht, um die Ursprungseigenschaft eines Produkts zu bestimmen. In den USA wird dies von der U.S. Customs and Border Protection (CBP) geregelt. Ziel ist es festzulegen, ob ein Produkt als ‚in den USA hergestellt’ gilt.“
Auch ein formeller Antrag bei CBP auf Feststellung der Zolltarifnummer (Advance Rulings) vor dem Export kann sinnvoll sein, um Klarheit über Zollsätze und Klassifizierungen zu schaffen. Dies erhöht die Planbarkeit und minimiert das Risiko von Nachverzollungen. Solche Anträge sind besonders bei komplexen Produkten oder Lieferketten sinnvoll. Einschränkung: Der Prozess kann zeitaufwendig sein, und die Auskunft gilt nur für die spezifisch beschriebene Ware.
Die exportstarken EU-Staaten – darunter Deutschland, Frankreich, Italien und die Niederlande – spüren die Auswirkungen der US-Zölle besonders deutlich. Die Maschinenbau-, Automobil- und Industriebranchen verzeichnen bereits merkliche Rückgänge bei den Aufträgen aus Übersee. Das wird sich auch noch auf andere Staaten der Gemeinschaft ausweiten, denn die EU agiert als eng vernetzter Wirtschaftsraum. Neue Handelsbarrieren stören die interne Logistik, verlangsamen Abläufe und erhöhen die Komplexität grenzüberschreitender Lieferbeziehungen in andere Länder.
Trotz dieser möglichen Barrieren hat die EU-Kommission Anfang Mai eine Liste mit möglichen Waren vorgelegt, auf die nach Inkrafttreten der amerikanischen Strafzölle ebenfalls Zölle erhoben werden sollen. Die Liste ist lang und umfasst Einfuhren aus den USA im Wert von 95 Milliarden Euro, die ein breites Spektrum industrieller und landwirtschaftlicher Erzeugnisse abdecken, heißt es von Seiten der EU.
„Dabei ist zu beachten, dass der aktuelle Zollkonflikt kein temporärer Betriebsunfall, sondern Ausdruck tiefgreifender Veränderungen im globalen Handelsgefüge ist. Die EU hat die Chance, sich als stabiler und verlässlicher Akteur zu positionieren – vorausgesetzt, sie bietet ihren Unternehmen nicht nur rechtliche Orientierung, sondern auch pragmatische Unterstützung bei der operativen Umsetzung“, analysiert der HLS Eurocustoms24-Geschäftsführer.
Die EU intensiviert bereits Handelsbeziehungen mit strategischen Partnern: Das kürzlich abgeschlossene Mercosur-Abkommen eröffnet Zugang zu einem Markt mit 260 Millionen Konsumenten. Das Mercosur-Abkommen (EU mit Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) sieht eine schrittweise Zollsenkung für über 90 Prozent der zwischen beiden Seiten gehandelten Waren vor. Besonders relevant ist dabei die präferenzielle Ursprungskontrolle: Nur Waren mit nachgewiesenem Ursprung gemäß den Ursprungsregeln des Abkommens, wie Lieferantenerklärungen oder Ursprungszeugnisse, profitieren von den Zollvorteilen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den Ursprungsregeln entsprechen und korrekt dokumentiert sind, da sonst der Zollvorteil entfällt
HLS Eurocustoms24 Zollservice GmbH & Co. KG mit Hauptsitz in Hamburg ist ein spezialisiertes Zollunternehmen mit Standorten in Hamburg, Gdynia sowie einem Partnernetzwerk in Rotterdam. Das Unternehmen bietet umfassende Dienstleistungen im Bereich Zollabwicklung für Importeure, Exporteure sowie Logistikdienstleister – von mittelständischen Betrieben bis hin zu international agierenden Konzernen. Zum Leistungsportfolio gehören unter anderem Ausfuhranmeldungen, Importanmeldungen, Transitverfahren (z. B. T1), Veterinär- und Pflanzenschutzabfertigungen sowie die Organisation und Begleitung von Zollkontrollen.