Page 32 - Port Of Hamburg Magazine 04.2019
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■ INNOVATIVE INDUSTRIE
alle H-Sätze der zur Einlagerung geplanten Stoffe unter- suchen und bewerten muss.
ZUORDNUNG IST OFT SEHR SCHWIERIG
Das Zuordnen und die notwendige Auswertung nach gewässergefährdenden Stoffen ist eine der Aufga- ben, die ein Logistikunternehmer durchführen muss. Leider liegen oftmals genau diese Stoffdaten aber nicht vor. Es wird auf Basis des Transportrechtes ge- arbeitet und somit liegen grundsätzlich nur die ge- fahrgutrechtlichen Angaben vor. Das Störfallrecht bezieht sich jedoch auf das Gefahrstoffrecht.
Der Gesetzgeber kümmert sich (noch) nicht ausrei- chend um die Überführung von transportrechtlichen Einstufungen in die gefahrstoffrechtlichen Bewertun- gen. So ist jeder Betreiber selbst gefragt und verant- wortlich. Das stellt nicht nur einen erheblichen Auf- wand dar, sondern bringt in vielen Fällen nur ein unvollständiges Ergebnis. Dadurch sind Sammelbe- zeichnungen im Transportrecht nur schwer exakt ei- nem Gefahrstoff zu zuordnen.
INFORMATIONEN NICHT VORHANDEN
Hinzu kommt die Problematik, dass Unternehmen wie Lagerhalter, Speditionen, KLV-Terminals, Containerter- minals und sonstige nicht Empfänger der Ware sind. Soweit sie nur Beteiligte am Transportvorgang sind, er- halten sie nicht automatisch die Sicherheitsdatenblät- ter der Hersteller oder Versender und wenn doch, nicht unbedingt auf Deutsch. Nicht jeder transportierte und gelagerte Stoff wird jedoch in Deutschland in Verkehr gebracht, sondern nur durch Deutschland transpor- tiert. Damit muss den beteiligten Logistikbetrieben kein Sicherheitsdatenblatt übermittelt werden und die Stoffinformationen sind nicht ausreichend vorhanden.
FAZIT
Das Genehmigungs- und Störfallrecht erfordert von Anlagenbetreibern im Logistikbereich eine hohe Stoff- kenntnis, da die transportrechtlichen Informationen
nicht genügen. Es müssen Lösungen gefunden wer- den, eine Überführung von Transportdaten in Gefahr- stoffdaten zu ermöglichen. Geschieht dies nicht, lau- fen Betriebe Gefahr, dass für ihre Anlage nicht die notwendigen Genehmigungen vorliegen, beziehungs- weise nicht die erforderlichen Genehmigungen bean- tragt werden.
Weitere Informationen zum Themenfeld „Neue Re- geln im Störfallrecht – Umsetzung für Betriebe aus dem Logistik-, Umschlag- und Transportbereich“ gibt das auf diesen Bereich spezialisierte Unterneh- men UMCO GmbH in Hamburg. ■
Kontakt: umco.de, akademie.umco.de
  PETER DUSCHEK, Geschäftsführender Gesellschafter UMCO
 Zur Person
Als Geschäftsführer und Experte auf dem Gebiet des betrieblichen Umweltschutzes blickt Peter Duschek auf jahrzehntelange Praxiserfahrung. Seine Bandbreite reicht dabei von Genehmigungsverfahren über Anlagensicherheit bis hin zu komplexen Managementsystemen. Als Berater und Trainer ist er täglich bei seinen Kunden in ganz Deutschland unterwegs.
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GENAU WISSEN, WAS DRIN IST: DAS IST DIE WICHTIGSTE VORAUSSETZUNG, UM LOGISTIK UND LAGERUNG VON CHEMISCHEN STOFFEN RECHTSSICHER DURCHFÜHREN ZU KÖNNEN
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