Page 31 - Port Of Hamburg Magazine 04.2019
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 Wie gut sind Logistikunternehmen mit den neuen Regeln im Störfallrecht vertraut?
Das neue Störfallrecht gilt seit Anfang 2017. Seitdem hat sich ein tief in die betriebliche Planung eingreifendes Verwaltungshandeln in den einzelnen Bundesländern entwickelt. Für Peter Duschek, Geschäftsführender Gesellschafter der UMCO GmbH, ist es auffällig, dass im Logistikbereich betroffenen Betrieben und zum Teil auch den zuständigen Behörden die Tragweite des Störfallrechts nicht immer bewusst ist.
INNOVATIVE INDUSTRIE ■
 Die Anwendung des Störfallrechts hängt bei der Ein- stufung einer Anlage von dem Vorhandensein stör- fallrelevanter Stoffe ab. Entscheidend ist die Kapazi- tät einer Anlage und welche Mengen an störfallrelevanten Stoffen aufgenommen werden können. Die Liste der zu beachtenden Stoffe ist in ei- ner Stoffliste in der sogenannten Störfallverordnung zusammengestellt. Wichtig für den Logistikbereich ist unter anderem die Stoffgruppe der gewässerge- fährdenden Stoffe.
Die gewässergefährdenden Stoffe sind leider nicht gleichzusetzen mit der Wassergefährdungsklasse WGK nach deutschen Gewässerschutzrecht. Für die Berück- sichtigung der Störfallkategorie „Gewässergefährdend“ sind bestimmte Einstufungen eines Stoffes beziehungs- weise Gemisches wichtig. Diese können sich in allen Gefahrgutklassen befinden, unter anderem bei den Säu- ren und Laugen (Lagerklasse 8) oder bei giftigen Stof- fen. Das hat zur Folge, dass bei einer Bewertung der An- wendbarkeit der Störfallverordnung ein Betreiber immer
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