Page 28 - Hafen Hamburg Magazin
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■ GENUSSHAFEN
 ZOLLMITARBEITER
PRÜFEN STICHPROBENARTIG CONTAINER.
28 | Port of Hamburg Magazine | Juni 2020
DER KAFFEE BRINGT DAS MEISTE GELD
Mit Kaffee nimmt das Hamburger Zollamt die meisten Steuern ein, weil es vor Ort einige Röstereien gibt. Das Traditionsfamilienunternehmen Darboven beispiels- weise hat in der Elbmetropole seine Zentrale. Auf Platz 2 im Ranking der Genussmittel steht die Alkoholsteuer. TabakistfürdasHamburgerZollamtwenigerrelevant, da die Fabrikanten die Steuerbanderole bei der Bun- deszentralstelle im ostwestfälischen Bünde kaufen müssen und die Steuer demnach dort fällig wird.
„In den meisten Fällen läuft alles korrekt. Das Gros nehmen wir aus legalen Vorgängen ein“, sagt Jensen. Allerdings gebe es bei Kaffee eine verbrauchssteuer- rechtliche Diskrepanz zwischen der Menge an Rohkaf- fee und dem Abgabevolumen bei Röstkaffee. Für eine Kontrolle sei die Behörde allerdings nicht berechtigt. Bei Tabak war das früher ähnlich, inzwischen wird die Verbrauchsteuer jedoch auch bei Rohware fällig. „Das macht das Überprüfen der Einfuhr leichter“, erläutert Jürgen Schmiedeke, Leiter des Sachgebietes Kontrol- len beim Hauptzollamt Hamburg.
Auch Schmuggelware
„Wir sind zuständig für Waren, die am Zoll vorbei ein-
oder ausgeführt werden. Das sind vor allem Drogen, aber auch Zigaretten und Alkohol“, sagt Schmiedeke weiter. Werden die besonderen Vorgaben bei Transporten, ins- besondere das Mitführen von Papieren, nicht eingehal- ten, kommt sein Team zum Einsatz. „Entdecken wir im Rahmen unseres Streifendienstes im Hafen illegale Wa- re, beschlagnahmen wir sie, nehmen gegebenenfalls Personen fest und übergeben den Fall dann an die Zoll- fahndung, damit diese ermittelt, um Hintermänner und Strukturen aufzudecken“, erläutert er. Viele Kontrollen laufen risikoorientiert ab, es ist schließlich unmöglich, je- den der jährlich rund neun Millionen im Hamburger Hafen ankommenden Container in Augenschein zu nehmen. Doch nicht nur der Hafen ist Brennpunkt für Schmugg-
ler. So sei der Kontrollbedarf bei Wasserpfeifentabak höher geworden. „Er gehört wie Zigaretten oder Alko- hol zu den verbrauchsteuerpflichtigen Waren und darf nur in bestimmten Gebinden verkauft werden“, sagt Schmiedeke. Im vergangenen Sommer etwa hat der Zoll in Hamburg 80 Shisha-Bars kontrolliert. Dabei wur- den rund 700 Kilogramm Wasserpfeifentabak be- schlagnahmt.
Illegale Genussmittel kommen inzwischen aber auch aus dem östlichen Hamburger Hinterland. Erst kürzlich haben Zollbeamte in Lübeck-Travemünde fast 1,2 Millio- nen geschmuggelte Zigaretten beschlagnahmt, die sich auf einem mit Schnittholz beladenen Lkw-Gespann be- fanden. Der entstandene Steuerschaden hätte bei ei- nem Weiterverkauf knapp 200.000 Euro betragen.
VERNICHTEN ODER VERSTEIGERN
Beschlagnahmte Zigaretten oder Tabak werden nach Ende des Ermittlungsverfahrens verbrannt. Alkoholika können, je nachdem wie die Gerichte entscheiden, mitunter auf Zoll-Auktionen versteigert werden. Zollei- gene Labore prüfen zuvor, ob die illegale Ware über- haupt genussfähig und nicht gesundheitsschädlich ist.
DEUTSCHES ZOLLMUSEUM
Im Jahr 1834 schlossen sich die meisten deutschen Staaten zum Deutschen Zollverein zusammen. Das ermöglichte einen vereinfachten Handel, rief aber noch mehr Schmuggler auf den Plan. Eine Zeit lang sind die Zigaretten „Jin Ling“ aus China öfter mal aufgetaucht. Inzwischen werden jedoch herkömmli- che Marken gefälscht. Das ist unauffälliger und wird nicht so leicht entdeckt. Spannende Geschichten und mehr zum Thema Zoll erzählt die Dauerausstel- lung im Deutschen Zollmuseum in der Hamburger Speicherstadt. Informationen gibt es auch unter www.museum.zoll.de. ■
© Zoll Hamburg


















































































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