Page 26 - Hafen Hamburg Magazin
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 ■ GENUSSHAFEN
Genussmittel füllen die Steuerkasse
 Wer hätte das gedacht: Die Hälfte des gesamten Bundeshaushaltes wird über die Zollverwaltung eingenommen. Das Hauptzollamt Hamburg mit Sitz in der Hamburger HafenCity beispielsweise ist deutschlandweit das einnahmenstärkste und hat 2018 rund 30 Milliarden Euro generiert.
Knapp die Hälfte davon (17 Milliarden Euro) sind Ver- brauchsteuern aus dem Bereich Energie, wie zum Beispiel aus Kraftstoffen und aus Genussmitteln, also Alkoholika, Kaffee, Bier, Schaumwein, Zwischen- erzeugnisse (weder Bier,
Kaffee geht‘s nach Gewicht. Ansonsten gelten soge- nannte Steuersatzrichtlinien, aus denen sich regelmä- ßig ein Mindeststeuersatz ergibt.
Bei Wein beträgt der Mindeststeuersatz einer EU-
  Schaumwein noch Wein), Tabak und Alkopops.
Genussmittel unterliegen zum Teil den harmonisierten Ver- brauchssteuern. Das sind Steu- ern, die in ganz Europa gelten. Nichtharmonisierte Steuern werden auf Kaffee und Alko- pops erhoben, sie gelten nur national. In einem Warenkata- log sind sämtliche Genussmit- tel verzeichnet und auch, wie hoch die zu entrichtende Ver- brauchsteuer ist.
DER REINE ALKOHOL ZÄHLT
Alkoholika werden EU-weit auf
des reinen Alkohols besteuert. Bei Bier ist der Anteil der Stammwürze ausschlaggebend für die Höhe der Steuer – sie wird in Grad Plato gemessen. Und bei
Richtlinie zufolge Null Euro. Das kommt vor allem den Län- dern zugute, die viel Wein pro- duzieren, „da die Steuer regel- mäßig mit der Herstellung entsteht und bezahlt werden muss“, sagt Nina Jensen, Sachbearbeiterin im Bereich Verbrauchsteuern beim Haupt- zollamt Hamburg. Für die Be- zahlung der Steuer gilt inner- halb der EU ansonsten das Bestimmungslandprinzip. „Ge- langen verbrauchsteuerpflichti- ge Waren aus dem steuer-
So wurde früher geschmuggelt. Exponate aus dem Zollmuseum Hamburg.
Basis des Volumens
rechtlich freien Verkehr eines anderen Mitgliedstaats zu gewerblichen Zwecken in das Steuergebiet, so unterliegen diese im Steuergebiet der Verbrauch- steuer“, erläutert sie. Und auch bei Kaffee gibt es ei- ne Besonderheit: Er ist erst Steuergegenstand, wenn er geröstet ist.
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ZIGARETTEN DER MARKE JIN LING AUS CHINA WURDEN EINE ZEIT LANG ILLEGAL EINGEFÜHRT. AUCH ALKOHOL IST SCHMUGGELWARE
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