Page 34 - Port Of Hamburg Magazine 02.2019
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■ HAMBURG UND CHINA
DIE EUROPÄISCHEN RICHTLINIEN ZUR GEFAHRGUTKENNZEICHNUNGEN SOLLEN AUCH IN CHINA GELTEN
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Auch China setzt auf europäische Gefahrgutkennzeichnung
Deutsche Institutionen und Unternehmen unterstützen China bei der Gefahrgutkennzeichnung nach europäischen Richtlinien. Mittlerweile haben rund 50 Staaten das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) gezeichnet, nicht nur europäische. „Erst kürzlich hat das westafrikanische Land Nigeria unterschrieben“, sagt Ulf Inzelmann, Geschäftsführer des auf Gefahrguttransporte spezialisierten Beratungsunternehmens Umco mit Sitz in Hamburg.
Bereits Ende 2018 hat China mit dem JT/T 617 die zentralen Teile des ADR in nationales Recht über- nommen. Dieses enthält besondere Vorschriften für den Straßenverkehr in Sachen Verpackung, La- dungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut. Bislang galten in der Volksrepublik in den verschie- denen Regionen, Bezirken und Provinzen unter-
schiedliche Vorschriften und Normen, die zu durch- dringen es allen an der Lieferkette Beteiligten schwermacht, Transporte reibungslos abzuwickeln.
EINHEITLICHES NIVEAU ERWÜNSCHT
Daher hat die Gesellschaft für Internationale Zusam- menarbeit (GIZ) im Auftrag des Bundesministeriums
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