Maßnahmen gegen kontaminierte Schiffe aus Japan
Nach Vorfällen in japanischen Kernkraftwerken: Expertenkommission ist sich einig: Keine Gefahr für den Hamburger Hafen
Hamburgs Innensenator Michael Neumann stellte Handlungsleitfaden vor
Bereits kurz nach den Ereignissen im japanischen Atomkraftwerk Fukushima hat sich in der Behörde für Inneres und Sport eine Expertenkommission gebildet, die sich seitdem mehrmals getroffen hat. Hamburgs Innensenator Michael Neumann stellte am Dienstag den von der Expertenkommission erarbeiteten Handlungsleitfaden für den Hamburger Hafen vor.
Innensenator Michael Neumann: „Es war mir wichtig, dass alle Facetten möglicher Auswirkungen und die sich daraus ergebenden Handlungsoptionen frühzeitig und unter Beteiligung aller betroffenen Stellen, beispielsweise auch zusammen mit dem japanischen Konsulat, diskutiert werden und ein Handlungsleitfaden erarbeitet wird. Dies ist der eingesetzten Expertengruppe gut gelungen.“
Der Expertengruppe in der Behörde für Inneres und Sport gehören Vertreter folgender Behörden und Institutionen an: Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Behörde für Wirtschaft und Arbeit, Hamburg Port Authority, TÜV-Nord, Deutscher Wetterdienst, Zoll, Handelskammer, Bundespolizei, Unternehmensverband Hafen Hamburg, HHLA, Verbande Deutscher Reeder, Vereinigung Hamburger Schiffsmakler und Schiffsagenten e.V., Telefonischer HamburgService, Feuerwehr und Polizei.
Die Kommission ist sich einig, dass die Gefahr, in Japan kontaminierte Schiffe oder Ware könnten den Hamburger Hafen erreichen, als sehr gering einzustufen ist. Der Hamburger Hafen wird nicht direkt aus Japan angelaufen. Zuvor laufen die Schiffe mindestens sechs andere Häfen an, die ebenfalls einen hohen Sicherheitsstandard haben. Die Behörden haben einen Handlungsleitfaden für den äußerst seltenen Fall erstellt, falls Reeder kurzfristig von der Route abweichen und ausnahmsweise ein Schiff Hamburg direkt anläuft oder in anderen europäischen Häfen keine Maßnahmen getroffen wurden.
Der Leitfaden sieht folgendes vor: Die aus Sicherheitsgründen ohnehin bestehenden Meldeverpflichtungen werden ausgeweitet. Zu den bereits bestehenden verpflichtenden Vorausangaben wird für Schiffe, die aus Tokio oder Yokohama kommen oder die das Seegebiet um Fukushima durchfahren haben, der Fragenkatalog erweitert. Mindestens 24 Stunden vor dem Einlaufen in einen deutschen Hafen, wird im so genannten Point of Contact, beispielsweise erhoben, in welchen japanischen Häfen das Schiff festgemacht hatte, ob es dort Seewasser aufgenommen hat, welche Häfen zuvor auf der Rückfahrt angelaufen und ob bzw. wo bereits Messungen und Maßnahmen durchgeführt wurden.
Die Angaben werden durch den Point of Contact gesichtet und die relevanten Schiffe an die Wasserschutzpolizei-Leitstelle in Cuxhaven gemeldet. Diese Meldung wird dann, sofern Hamburg der Bestimmungshafen ist, an den Führungs- und Lagedienst der Hamburger Polizei als Meldekopf aller Hamburger Behörden weitergeleitet. Sollte das Schiff keine Untersuchungsergebnisse aus den vorher angelaufenen Häfen vorlegen können, die seine Strahlungsfreiheit belegen, würden von dort die betroffenen Stellen informiert werden. Polizeibeamte der Hamburger Wasserschutzpolizei, die ausgebildet sind, Kontaminationen festzustellen, würden dann in Amtshilfe die betreffenden Schiffe überprüfen. Zusammen mit dem Lotsen könnten die Polizeibeamten in Brunsbüttel an Bord gehen und ihre Messungen bis Hamburg beendet haben.
Sollte bei den Messungen ein Prüfwert von 0,2 Mikrosievert/h überschritten werden, erfolgt eine Information an die Terminalbetreiber und den Reeder, um über weitere Maßnahmen zu entscheiden. Diese könnten an der vorgesehenen Anlegestelle oder den „Finkenwerder Pfählen“ durchgeführt werden. Sollte eine vertiefende Messung den Wert bestätigen, würden zum Schutz der Besatzung und im Hinblick auf die Behandlung des Schiffes durch die Gesundheitsbehörde weitere Empfehlungen, wie z.B. Reinigungsmaßnahmen durch Fachfirmen gegeben werden.
Eine Überprüfung der eingeführten Waren findet durch den Zoll statt. Schon vor den Ereignissen in Japan hat der Zoll Waren regelmäßig auf Strahlung untersucht. Diese schon lange stattfindenden Überprüfungen sind eng mit den bestehenden Sicherungsmaßnahmen verknüpft, die ihren Ursprung in den Anschlägen vom 11.September 2001 in den USA haben. Aus Japan eingeführte Lebens- und Futtermittel, die mengenmäßig sehr gering sind, werden durch die Gesundheitsbehörde nach den Vorgaben der geltenden EU-Verordnungen überprüft.
Rückfragen:
Behörde für Inneres und Sport, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ralf Kunz & Frank Reschreiter, Tel. 040 – 42839-2678/2673,
E-Mail: pressestelle@bis.hamburg.de; Internet: www.hamburg.de/innenbehoerde/
































