Auflösung des Hamburger Freihafens 2013 – Senat startet neues Förderprogramm für Hafenunternehmen
Senator Horch: Senat hält Wort und unterstützt Hafenwirtschaft bei den Umstellungen
Am 1. Juli 2011 startet die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation ein weiteres Förderprogramm für Firmen, die sich auf neue Zollverfahren und Betriebsabläufe einstellen müssen, wenn der Hamburger Freihafen zum 1. Januar 2013 aufgehoben wird. Das vom Projektträger zwei P PLAN:PERSONAL GmbH im Auftrag der Behörde durchgeführte neue Programm richtet sich in erster Linie an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nach Wegfall des Freihafenstatus mit neuen Verfahren arbeiten werden und hierfür eine zusätzliche Qualifizierung benötigen. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, einen Zuschuss zu einer betrieblichen Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Firmen bei der Modernisierung ihrer betrieblichen Abläufe zu unterstützen. Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanziert.
Senator Horch: „Der Senat hält Wort und unterstützt die Hafenwirtschaft bei den Vorbereitungen auf die neue Zoll-Landschaft im Hafen. Wir kennen unsere Hafenunternehmen als zukunftsorientierte Firmen, die sich flexibel an veränderte Rahmenbedingungen anpassen können. Den Vorteilen der Aufhebung des Freihafens können im betrieblichen Einzelfall aber auch kurzfristige Belastungen bei der Umstellung gegenüber stehen, die wir mit unseren Förderprogrammen ausgleichen möchten.“
Hintergrundinformation I
Neben dem neuen Förderprogramm steht bereits seit dem 1. Januar 2011 ein Programm zur Verfügung, mit dem betroffene Unternehmen bei der Modernisierung ihrer EDV-Anbindung und der Durchführung baulicher Maßnahmen, die im Rahmen der Freizonenauflösung beispielsweise aus Sicherheitsgründen erforderlich sind, unterstützt werden können. Um nach Auflösung der Freizone weiterhin über längere Zeit zollfrei Waren lagern und bearbeiten zu können, haben die Unternehmen die Möglichkeit, die Einrichtung von Zolllagern zu beantragen. Um die besonderen Anforderungen zu erfüllen, die an die Führung von Zolllagern gestellt werden, können unter Umständen die Verbesserung der betrieblichen Datenverarbeitung bei der Warenbestandsüberwachung sowie die Erhöhung der Sicherheit der Lagerflächen erforderlich werden. Beschreibungen zu den beiden Förderprogrammen und zum Antragsverfahren können unter www.hamburg.de/modernisierung-zolldeklarierung bzw. www.hamburg.de/weiterbildungsbonus-zoll-landschaft-2013 abgerufen werden.
Hintergrundinformation II
Die Entscheidung für die Aufhebung der Freizone wurde durch die Veränderungen des europäischen Zollrechts erleichtert. Dieses sieht eine Angleichung der Zollverfahren innerhalb und außerhalb der Freizone vor. Durch die Umstellung auf eine weitgehend elektronische Zollabfertigung werden Zäune und Grenzen entbehrlich. Ab 2013 wird der Hafen zollrechtlich „vereinigt“: Doppelte Kostenbelastungen durch bürokratische Erfordernisse bislang zweier Zollsysteme im Hafen entfallen. Auch wird der Hafen schneller: Umzäunungen und Landübergänge (inkl. die Kontrolle bspw. von 1 Mio. LKW-Leerfahrten pro Jahr) wird es nicht mehr geben. Und schließlich: Hamburg erlangt die volle Planungs- und Gestaltungshoheit über den Hafen zurück; Beantragungen und Genehmigungen nach dem Zollverwaltungsgesetz (mit Ausnahme der Errichtung neuer Zolllager) sind ab 2013 nicht mehr erforderlich. Das entsprechende Gesetz wurde von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und ist mittlerweile im Bundesgesetzblatt verkündet.
Rückfragen:
Pressestelle der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Susanne Meinecke
Tel.: 040-42841-2239
Email: Pressestelle@bwvi.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/bwavi
































