Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung

Die Struktur und Aufgabenverteilung ist im Hamburger Hafen zwischen Staat und Privatwirtschaft aufgeteilt. Seit 1970 ist der Staat nur noch für die Infrastruktur verantwortlich, die privaten Betriebe für die Suprastruktur. Dies sind rund 200 miteinander in der Transportkette kooperierende, aber auch untereinander im Leistungswettbewerb stehende marktorientierte Unternehmen. Die interne Konkurrenz sorgt dafür, dass das Preis/Leistungsverhältnis im Hafen stimmt und die Firmen innovativ bleiben. Gleichzeitig gibt es für jede Art von Nachfrage ein "passendes" Dienstleistungsangebot.

Die Stadt Hamburg ist Eigentümerin des größten Teils der Flächen im Hamburger Hafen ("landlord port"). Sie schließt mit den Hafenbetrieben Pachtverträge über eine maximale Laufzeit von 30 Jahren ab. Einzige Ausnahme: Der Moldau- und Saalehafen, der 1921 für 99 Jahre an die damalige Tschechoslowakei verpachtet wurde.

Darüber hinaus ist die Stadt verantwortlich für die finanzielle und organisatorische Entwicklung der Infrastruktur.

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