Ein Jahr nach Aufhebung der Freizone; Senator Horch: Positive Bilanz - Die Entscheidung war richtig!

18.03.2014 12:55

Zum 1. Januar 2013 wurde die Freizone nach über 120 Jahren aufgehoben. Vorangegangen waren jahrelange Diskussionen über Vor- und Nachteile, die sich aus dem zollrechtlichen Status des Gebiets ergeben. Nach etwas mehr als einem Jahr ziehen Senat, Wirtschaft und Zollverwaltung in einer gemeinsamen Pressekonferenz Bilanz.

Wirtschaftssenator Frank Horch: „Das Ende des Freihafens am 31. Dezember 2012 markiert das Ende einer Epoche der Hamburger Hafen- und Stadtgeschichte und den Beginn einer neuen, erfolgversprechenden Ära unseres Hafens. Dem unermüdlichen Einsatz der Zollverwaltung und der Wirtschaft ist es zu verdanken, dass Anfangsprobleme gelöst wurden und wir heute eine positive Bilanz ziehen können. Unser gemeinsames Ziel ist und bleibt, die Wettbewerbsfähigkeit unseres Hafens, insbesondere gegenüber den Konkurrenzhäfen zu erhalten und auszubauen.“

Colette Hercher, Präsidentin der Bundesfinanzdirektion Nord: „Aus Sicht der Zollverwaltung ziehe ich rückblickend auf das vergangene Jahr eine positive Bilanz. Die Veränderung der Zollverwaltung mit Aufhebung der Freizone zum 1. Januar 2013 weg von Kontrollen an der Freizonengrenze hin zu einer Abfertigung an 2 Standorten im Hamburger Seezollhafen und einer mobilisierten Abfertigung auf Anfrage ist in jeder Hinsicht geglückt.“

Dr. Hans Fabian Kruse, Vorsitzender des Ausschusses für Außenwirtschaft der Handelskammer Hamburg: „Rückblickend können wir feststellen: Auch wenn es einige Anlaufschwierigkeiten gab, die Entscheidung zur Aufhebung der Freizone war richtig! Der Verkehr im Hamburger Hafen fließt besser, zollrechtliche Formalitäten für Waren aus der EU sind weggefallen und die Unternehmen im Hafen können ihre Warendispositionen jetzt unabhängiger von den Öffnungszeiten des Zolls gestalten. Viele Wirtschaftsbeteiligte haben also mehr Flexibilität.“

Gunther Bonz, Präsident des Unternehmensverbands Hafen Hamburg: „Die Hafenwirtschaft dankt allen am Umstellungsprozess beteiligten Behörden und Mitarbeitern für deren Engagement, ohne deren tatkräftigen Einsatz die Umstellung nicht so reibungslos verlaufen wäre. Rückblickend betrachtet lässt sich festhalten, dass der Umstellungsprozess im Großen und Ganzen gut verlaufen ist. Aber auch Gutes kann noch verbessert werden. Verbesserungsbedarf gibt es u.a. im Bereich der ehemaligen Zolldurchlässe, die bislang noch nicht alle aufgeweitet wurden, sowie in einigen Abwicklungsbereichen. Dies betrifft zum Beispiel die zentrale Dokumentenkontrolle, für die die Originaldokumente zum Teil noch physisch zwischen den östlichen und westlichen Hafenbereichen hin- und her transportiert werden müssen. Ich bin allerdings zuversichtlich, dass auch dafür Lösungen gefunden werden, da alle Beteiligten bei der Lösung der umstellungsbedingten Sachfragen konstruktiv und zielorientiert zusammenarbeiten.“

Bereits im Januar 2013 wurden Teile des Zollzauns im Spreehafen entfernt. Weitere Teile werden nach und nach entfernt, sofern sie nicht anderweitig ihren Zweck erfüllen, z.B. zur Sicherung von Betriebsgeländen. Postenhäuschen und ehemalige Grenzübergänge werden sukzessive im Interesse eines optimalen Verkehrsflusses umgebaut.

 

Hintergrundinformation:

Die Entscheidung für die Aufhebung der Freizone durch den Senat im Dezember 2009 wurde durch die Veränderungen des europäischen Zollrechts erleichtert. Dieses sieht eine Angleichung der Zollverfahren innerhalb und außerhalb von Freizonen vor. Durch die Umstellung auf eine weitgehend elektronische Zollabfertigung wurden Zäune und Grenzen entbehrlich. Seit dem 1. Januar 2013 ist der Hamburger Hafen zollrechtlich „vereinigt“: Doppelte Kostenbelastungen durch bürokratische Erfordernisse bislang zweier Zollsysteme („Freizone“ und „Seezollhafen“) im Hafen entfallen. Auch ist der Hafen schneller geworden: Umzäunungen und Landübergänge (inkl. die Kontrolle bspw. von 1 Mio. LKW-Leerfahrten pro Jahr) gibt es nicht mehr. Und schließlich: Hamburg hat die volle Planungs- und Gestaltungshoheit über den Hafen zurückerlangt; Beantragungen und Genehmigungen nach dem Zollverwaltungsgesetz (mit Ausnahme der Errichtung neuer Zolllager) sind nunmehr nicht mehr erforderlich. In der fast zweijährigen Umstellungszeit wurden die Unternehmen von der Zollverwaltung, der Handelskammer, den Verbänden und der Wirtschaftsbehörde durch intensive Beratung begleitet.

 

Chronologie der Ereignisse

15. Oktober 1888 Eröffnung des Freihafens Hamburg

19. Oktober 1992 Veröffentlichung des Zollkodex der Gemeinschaften (der „Freihafen“ wird „Freizone“)

29. Dezember 2009 Senatsentscheidung zur Aufhebung der Freizone

11. November 2010 Beschluss des Bundestags zur Aufhebung des Freihafens Hamburg

17. Dezember 2010 Zustimmung des Bundesrates zur Aufhebung des Freihafens Hamburg

27. Januar 2011 Verkündigung des Gesetzes zur Aufhebung des Freihafens Hamburg

1. Januar 2013 Aufhebung des Freihafens Hamburg

 

 

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