Senat beschließt starke Verkleinerung der Freizone

Der Senat wird beim Bund die Verkleinerung der Freizone beantragen.

Senator Axel Gedaschko: Vorteile für Logistik, Hafen und Verkehr

Der Senat wird beim Bund die Verkleinerung der Freizone beantragen. Mit dem heutigen Beschluss geht ein mehrjähriger Diskussionsprozess über die Zukunft der Freizone zu Ende, bei dem der Senat das Ziel verfolgt hat, Unternehmen, Verbände und Handelskammer durch Information, Befragung und Anhörung mit einzubeziehen.
Das heute beschlossene Vorhaben der Errichtung einer deutlich verkleinerten Freizone auf dem Kleinen Grasbrook geht auf eine Initiative der Handelskammer. Etwa 200 betroffene Unternehmen mit Sitz in der heutigen Freizone gehören nicht mehr zur künftigen Kleinen Freizone. Sie werden voraussichtlich ab dem 1. Januar 2011 die Zollbestimmungen eines Seezollhafens anzuwenden haben, wie dies bereits im übrigen Teil des Hamburger Hafens, in Rotterdam, Antwerpen oder anderen europäischen Häfen geschieht.
Die Neubewertung der Hamburger Freizone wurde für den Senat durch umfassende Veränderungen des hierfür maßgeblichen EU-Zollrechts, künftige logistische Heraus-forderungen und städtebauliche Entwicklungen erforderlich. Angesichts einer veränderten internationalen Sicherheitslage (Stichwort: Folgen der Anschläge des 11. September 2001) haben Weltzollorganisation und Europäische Union neue Rahmenbedingungen für die Kontrolle des grenzüberschreitenden Warenverkehrs gesetzt. Zollrechtliche Anmelde-verfahren sind künftig in allen EU-Häfen ungeachtet ihres zollrechtlichen Status gleichgestellt. Das zentrale Freizonenprivileg, die Anmelde- und Gestellungsbefreiung für Nicht–EU-Waren, soll ab Mitte 2009 entfallen.
Hintergrund: In der überwiegenden unternehmerischen Sicht wird die Freizone zunehmend als Hindernis wahrgenommen. Dies gilt besonders für die Logistikwirtschaft. Auch aus Gründen städtebaulicher Entwicklungsziele („Sprung über die Elbe“) ist die teilweise Aufhebung der Freizone von großer Bedeutung. So strebt der Senat z. B. an, rechtzeitig zur Zwischenpräsentation der Internationalen Bauausstellung (IBA) im Jahre 2010 im Bereich des südlichen Spreeufers den Zollzaun zu beseitigen.

Wirtschaftssenator Axel Gedaschko: „Hamburg gewinnt ein gutes Stück Souveränität und Handlungsfreiheit zurück. Die deutliche Verkleinerung der Freizone wird die logistische Leistungsfähigkeit des Hafens stärken und dazu beitragen, Hafenausbau, Ertüchtigung der Infrastruktur und städtebauliche Optionen zu realisieren, ohne dass dem aufwändige zollrechtliche Verfahren oder Zollgrenzen entgegenstehen. Für die künftige wirtschaftliche Entwicklung unserer Stadt ist die heutige Entscheidung von großer Bedeutung. Den betroffenen Unternehmen bieten wir – gemeinsam mit der Zollverwaltung – Unterstützung für einen möglichst reibungslosen Übergang an.“

Der Senator unterstrich, dass die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur im Hafen zu den Prioritäten des Senats zähle. Mit dem Neubau der Rethebrücke, der Niedernfelder und Müggenburger Brücken werden bestehende Engstellen im Straßen- und Hafenbahnverkehr behoben. Mit der Verkleinerung der Freizone und dem Wegfall der Wartezeiten an den Zollgrenzen wird eine wesentliche Entzerrung des Verkehrs erreicht. Für eine weitere Schwachstelle im Hafenverkehrsnetz nimmt die HPA Planungen in Angriff. Der komplizierte Knotenpunkt an der östlichen Köhlbrandbrücke, Neuhöfer Damm, Nippoldstraße muss ertüchtigt werden. Hier sind zusätzliche Verkehrswege geplant, ebenso eine Entflechtung der bestehenden Verkehrsstränge. Beim Ausbau dieses Knotenpunkts ist auch eine Anbindung des geplanten Containerterminals Steinwerder vorgesehen.
Nach Befassung der Bürgerschaft wird der Senat beim Bundesminister der Finanzen die Verkleinerung der Freizone beantragen. Dazu bedarf es eines Bundesgesetzes, dessen Verabschiedung nach Möglichkeit noch in der laufenden Legislaturperiode des Deutschen Bundestages erfolgen soll. Grundsätzlich wird der Abbau des Zollzauns erst ab dem Stichtag der Verkleinerung der Freizone am 1. Januar 2011 erfolgen können.

Infobox: Vom Freihafen zur Freizone
Der im Zuge des Zollanschlusses Hamburgs an das Deutsche Reich im Jahre 1881 geschlossene Vertrag sah einen außerhalb des deutschen Reichszollgebietes liegenden umzäunten „Freihafen“ vor, der 1888 seiner Bestimmung übergeben wurde. Als Ausgleich für die Übertragung der Zollsouveränität an das Deutsche Reich erhielt Hamburg 40 Mio. Goldmark, die zum Bau der Speicherstadt verwendet wurden. Mit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) wurde eine Zollunion zwischen den Mitgliedstaaten geschaffen. Zollrecht wurde europäisches Recht. Mit dem 2008 verabschiedeten modernisierten EU-Zollkodex wurde die letzte zollrechtliche Integration der Freizonen, die bereits 1994 begann und zur vollständigen Aufgabe nationaler Zoll- und Steuerprivilegien führte, abgeschlossen. Die Freizone Hamburg umfasst derzeit noch ca. 23 Prozent des Hafengebietes.
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