Hafengeld wird nur um Stiftungsbeitrag erhöht
Der Aufsichtsrat der Hamburg Port Authority (HPA) stimmte in seiner jüngsten Sitzung dem Antrag der HPA zu, das Hafengeld nur um den vierprozentigen Anteil für die „Stiftung zur Verbesserung der ökologischen Situation der Elbe“ zu erhöhen.
Dieser Beitrag resultiert aus dem Koalitionsvertrag als Bedingung für die Fortführung des Projekts Fahrrinnenanpassung. „In der aktuellen wirtschaftlichen Situation ist die Schmerzgrenze, die wir unseren Kunden zumuten wollen, mit einer Erhöhung des Hafengelds um vier Prozent bereits erreicht“, so HPA-Geschäftsführer Jens Meier.
Das Hafengeld wird von der HPA als Benutzungsgebühr für die Inanspruchnahme der Wasserflächen im Hamburger Hafen erhoben und wird für jeden Anlauf eines Seeschiffes fällig. Die Einnahmen werden dafür verwendet, die Allgemeine Infrastruktur (zum Beispiel Sicherstellung der Wassertiefen, Bau von Brücken, Straßen und Wasserwegen) im Hamburger Hafen mitzufinanzieren.
Trotz des moderaten Umschlagwachstums investieren die Stadt Hamburg und die HPA weiter in den Hamburger Hafen, um die Wettbewerbssituation zum Nutzen der hier ansässigen Hafenunternehmen zu sichern und auszubauen. Vergleicht man den Hamburger Hafen im Hinblick auf das Hafengeld mit seinen Wettbewerbern in der Nordrange, ist Hamburg nach wie vor im Vergleich ein günstiger Umschlagplatz. Die neuen Entgeltsätze werden in die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der HPA einbezogen und gelten damit automatisch für alle den Hafen anfahrende Schiffe. Weitere Informationen zum Hafengeld und zu den AGB sind unter www.hamburg-port-authority.de zu finden.






















